Deutsches Institut für Normung:

Neue Normen zur Informationsverarbeitung

27.01.1984

In den Monaten November/Dezember 1983 wurden vom Normenausschuß Informationsverarbeitungssysteme (NI) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V. die folgenden Normen und Norm-Entwürfe veröffentlicht, die bei der Beuth-Verlag GmbH in 1000 Berlin 30, Burggrafenstraße 4 - 10, erhältlich sind.

Auf dem Gebiet der Beschreibungsmittel erschienen die Norm DIN 66 001 (12.83) Informationsverarbeitung;

Sinnbilder und ihre Anwendung und das Beiblatt 1 zu DIN 66 001 (12.83) Informationsverarbeitung;

Sinnbilder und ihre Anwendung;

Anordnung der Sinnbilder auf einer Zeichenschablone

Die Norm legt Sinnbilder für Datenflußpläne, Programmablaufpläne, Programmnetze, Datennetze, Programmhierarchien, Datenhierarchien und Konfigurationspläne fest und beschreibt beispielhaft ihre Anwendung.

Für die normgerechte Darstellung der Sinnbilder kann eine transparente Schablone, die im Beiblatt 1 beschrieben ist und in Kürze auf dem Markt erhältlich sein wird, benutzt werden.

Auf dem Gebiet Informationsträger-Vernichtung erschienen - die Norm-Entwürfe: DIN 32 757 Teil (11.83) Büro- und Datentechnik; Vernichten von Informationsträgern; Maschinen und Einrichtungen; Anforderungen und Prüfung DIN 32 757 Teil 2 (11.83) Büro- und Datentechnik; Vernichten von Informationsträgern; Maschinen und Einrichtungen; Mindestangaben mit einer Einspruchsfrist bis jeweils 29.Feb. 1984.

Im Teil 1 des Entwurfs werden grundlegende Anforderungen an Maschinen und Einrichtungen, zum Beispiel Aktenvernichter, festgelegt, deren bestimmungsgemäßer Gebrauch darin besteht, Informationsträger, auf denen schutzbedürftige Informationen dargestellt sind, so zu vernichten, da: die Reproduktion der auf ihnen wiedergegebenen Informationen entweder unmöglich ist oder weitgehend erschwert wird. Hierbei wird berücksichtigt, daß der Grad der Schutzbedürftigkeit von

Informationen, die physikalischen Eigenschaften von Informationsträgern und die zur Anwendung kommenden technischen Verfahren unterschiedlich sind.

Außerdem werden sonstige Anforderungen aufgeführt, die an entsprechende Maschinen und Einrichtungen zu stellen sind, zum Beispiel Schutzvorschriften.

In Anwendungsbereich des Entwurfs liegen nur solche Informationsdarstellungen, die in Wirtschaft und Verwaltung allgemein üblich sind. Maschinen und Einrichtungen, die zum Vernichten von Informationsträgern dienen, auf denen keine schutzbedürftigen Informationen dargestellt sind, zum Beispiel von allgemeinem Schriftgut, sind nicht Gegenteil dieser Norm.

Teil 2 des Entwurfs verlangt Mindestangaben zur Beschreibung eines bestimmten Modells, um

Informationen über Eigenschaften und Vernichtungsergebnis zu geben.

Ferner wurden herausgegeben: DIN 6720 Teil 2 (11.83) Papiere für Fernschreibgeräte; Lochstreifenpapiere für Fernschreib- und Datengeräte DIN9765 (12.83) Büro- und Datentechnik; Diktiereinrichtungen; Begriffe und Einteilung Entwurf DIN9787(12.83) Büro- und Datentechnik; Postbearbeitungsmaschinen; Adressiermaschinen; Mindestangaben (Einsprüche bis 31. März 1984) Entwurf DIN2143 (12.83) Büro- und Datentechnik; Postbearbeitungsmaschinen; Frankiermaschinen/Freistempelmaschinen; Mindestangaben (Einsprüche bis 31. März 1984)

Ersatzlos zurückgezogen wurde der Entwurf DIN ISO 6901 (7.80 Magnetplatten zur Speicherung digitaler Daten, 160 000 Flußwechsel/ Spur, 356 mm Durchmesser Dieser Norm-Entwurf diente der Unterrichtung der deutschen Öffentlichkeit über ein internationales Normungsvorhaben. Die Arbeiten sind abgeschlossen; eine ISO-Norm (International Organisation for Standardization) wird vorbereitet. In Deutschland ist diese Norm nur für eine begrenzte Fachöffentlichkeit von Interesse.