Neue Normen:Einheitliche Dokumentation nach DIN 66 230

12.08.1977

BERLIN (pi) - Um dem dringenden Bedürfnis vieler EDV-Anwender nach einheitlichen Dokumentationsrichtlinien entgegenzukommen, wurde vom Nonnenausschuß Informationsverarbeitung (FNI) ein Norm-Entwurf erarbeitet, der unter der Bezeichnung DIN 66 230 Teil 2 "Informationsverarbeitung; Programmdokumentation, Detaillierung" der Öffentlichkeit vorgestellt wird.

Da das Bauwesen im Normenausschuß Bauwesen (NABau) im DIN für seine Anwendungen bereits einen Norm-Entwurf (DIN 66 230 Teil 5) veröffentlicht hatte, wurde aus Anwenderkreisen wiederholt der Wunsch ausgesprochen, endlich eine branchenunabhängige Norm für eine detaillierte Programmdokumentation zu schaffen. Dieser Wunsch stieß auch im Bauwesen auf Verständnis, was sich in der tatkräftigen, pragmatischen Mitarbeit an dem nun vorliegenden Entwurf ausdrückt, der sich an keine bestimmte Branche wendet. Auf diese Weise wurden die wesentlichen Merkmale des Norm-Entwurfs DIN 66 230 Teil 5 für den Bereich Bauwesen in diesen Entwurf eingearbeitet, so daß in der Zukunft wohl kein Bedarf mehr für eine branchenspezifische Version besteht. Die Zielsetzung des gemeinsamen Entwurfs besteht darin, einheitliche Angaben in Programmdokumentationen für Anwendung, Betrieb, Pflege und Revision von Programmen und Programmsystemen vorzugeben. Dem Anwender wird damit ein Gliederungsvorschlag als Checkliste an die Hand gegeben, nach der er seine Problemlösung schrittweise beschreiben kann. Die auf den ersten Blick erschreckende Vielfalt der geforderten Angaben kann in der Praxis durch die Möglichkeit von Querverweisen erheblich reduziert werden. Obwohl der Entwurf in seiner Gliederung nicht auf spezielle Zielgruppen ausgerichtet ist, enthält er einen Vorschlag, wie die geforderten Angaben den Zielgruppen "Fachbereich" "RZ-Betrieb", "Programmpflege" und "Revision" zugeordnet werden können.