IT Recht

Neue Muster-Widerrufsbelehrung soll Online-Händlern mehr Rechtssicherheit geben

13.03.2008
Von Dr. Volker Baldus

Die alte Muster-Widerrufsbelehrung

Da die ordnungsgemäße und vollständige Belehrung des Verbrauchers über seine Rechte und Pflichten nicht ganz einfach ist, hat der Gesetzgeber den Unternehmern eine Muster-Widerrufsbelehrung zur Verfügung gestellt. Unternehmer sind nicht verpflichtet, dieses Muster zu verwenden. Der Verordnungsgeber ging jedoch davon aus, dass dieses Muster allen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird und die Verwendung einer eigenen Belehrung ein nicht zu unterschätzendes Risiko darstellt. In der Vergangenheit wurden von zahlreichen Gerichten aber Fehler in der Belehrung festgestellt. Bei dem Muster handelt es sich nicht um ein formelles Gesetz, sondern um die Anlage einer bloßen Verordnung. Nach Ansicht zahlreicher Gerichte verstößt die unveränderte Übernahme dieses Musters in einzelnen Punkten gegen das höherrangige formelle Gesetz. Die vermeintliche Schutzwirkung der Verordnung haben daher viele Händler bislang mit hohen Abmahnkosten bezahlt.