Änderung des TKG

Neue Gesetze zur Handy-Ortung, 0180-Nummern und Telefonwerbung

30.03.2009
Der Bundestag hat in einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, dass 0180-Telefonnummern eine Preisobergrenze bekommen. Außerdem werden die heimliche Handy-Ortung erschwert und die Widerrufs-Regelung erweitert.

Mit der Neuregelung dürfen Anrufe bei 0180-Telefonnummern aus dem Festnetz nicht mehr als 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf kosten. Anrufe mit dem Handy dürfen künftig 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf nicht übersteigen. Der Abrechnungstakt wurde auf 60 Sekunden begrenzt. Außerdem müssen die Preise für Anrufe mit dem Handy zukünftig konkret angegeben werden, wenn sie von den Festnetzgebühren abweichen. Bisher übliche Formeln wie "Die Kosten aus dem Mobilfunknetz können variieren" reichen dann nicht mehr.

Der Bundestag beschließt neue Gesetze zur Handy-Ortung, 0180-Nummern und Telefonwerbung.
Der Bundestag beschließt neue Gesetze zur Handy-Ortung, 0180-Nummern und Telefonwerbung.
Foto: DBT (Deutscher Bundestag)

Das neue Telekommunikationsgesetz stuft jetzt Standortdaten als besonders sensible Daten ein und hat die Anforderungen an die Einwilligung in Dienste, die solche Daten weitergeben, deutlich erhöht. Zur Freigabe benötigt der Anbieter eine ausdrückliche, gesonderte und schriftliche Zusage der Person. Bislang reichte schon eine einmalige Zustimmung per SMS. Dadurch ergaben sich erhebliche Missbrauchspotenziale. Nichtberechtigte Dritte, etwa der eifersüchtige Ehemann, konnten sich die Einwilligung erschleichen und das Handy als privates Spionageinstrument zweckentfremden. Außerdem muss der Anbieter spätestens nach fünfmaliger Verwendung des Ortungsdienstes eine Kurznachricht an das überwachte Endgerät schicken, die den Nutzer über den Vorgang informiert.

Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können künftig mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Bei Werbeanrufen muss der Anrufer seine Rufnummer übermitteln. Verstößt er gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.

Außerdem wurde das Widerrufsrecht für Verbraucher bei Verträgen, die über das Telefon abgeschlossen wurden, deutlich erweitert. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben. Bislang gab es hier kein Widerrufsrecht.

Wurde der Verbraucher über sein Widerrufsrecht nicht in Textform belehrt, kann er Verträge über Dienstleistungen, die er am Telefon oder im Internet abgeschlossen hat, künftig auch dann widerrufen, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat. Widerruft der Kunde einen solchen Vertrag, muss er die erbrachte Leistung nur dann bezahlen, wenn er vor Vertragsabschluss auf diese Pflicht hingewiesen wurde und ihr zugestimmt hat.

So soll der Verbraucher besser vor untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen im Internet geschützt werden. Dazu gehören vermeintlich kostenlose Horoskope oder IQ-Tests, die nur im Kleingedruckten auf ein Jahres-Abonnement mit monatlichen Beträgen hinweisen.

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