Neue Gesetze in der DDR zur Lohnabrechnung

24.08.1990

WIESBADEN (pi) - Ein Seminar über "Beschäftigung in der DDR - Arbeitnehmer aus der DDR" führt die Wiesbadener Rheodata GmbH am 19. September 1990 in Frankfurt/M.

durch.

Seit dem 1. Juli 1990 gelten für die Lohn- und Gehaltsabrechnung in der DDR neue Regelungen. Unternehmen, die Mitarbeiter in die DDR entsenden beziehungsweise DDR-Bürger beschäftigen, müssen diese bereits umsetzen.

Das Seminar behandelt unter anderem Aspekte der Lohnabrechnung und Versicherungspflicht. Durchleuchtet werden Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen von Zweigniederlassungen in der DDR, Joint-ventures sowie Arbeitsverhältnisse von Bundesbürgern, die nicht in einer Zweigniederlassung arbeiten. Der Seminarschwerpunkt "Beschäftigte aus der DDR" umfaßt die Spezialthemen:

- feste Beschäftigung in der BRD,

- Beschäftigung als Tourist oder Pendler aus der DDR,

- Mehrfachbeschäftigung in der DDR und BRD,

- Entsendung aus der DDR sowie

- Hospitanten.

Informationen: Rheodata GmbH, Wagemannstraße 26, 6200 Wiesbaden, Telefon 0 61 21/30 00 99, Telefax 37 68 64