Neue Gesetze betreffen auch Mittelständler

27.12.2005
Mit dem Jahreswechsel stehen kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) vor neuen gesetzlichen Regeln bei der Abrechnung von Löhnen und Gehältern.

Die größte Änderung betrifft den vorgezogenen Zahlungstermin für die Sozialversicherung. Zudem hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Arbeitgeber ihre DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweise elektronisch an die Krankenkassen übermitteln müssen. Darüber hinaus verändert ein neues Aufwendungs-Ausgleichsverfahren die Umlagepflichten und Erstattungsverfahren zur Mutterschaftsauszahlung sowie zur Lohnfortzahlung. Was die Steuern angeht, so ändert sich die Behandlung von Versorgungsbezügen. Hier gibt es Neuerungen bei der Lohnsteuerroutine und -bescheinigung.

Der auf kaufmännische Software für den Mittelstand spezialisierte Anbieter Sage hat nach eigenen Angaben alle Gesetzesänderungen in seine Softwarelösungen eingearbeitet. Noch nicht endgültig beschlossene Gesetze sollen unmittelbar nach ihrer Verabschiedung umgesetzt werden. Zudem bietet die Sage Academy spezielle Schulungen in fünf deutschen Städten an.