Streitpunkt personenbezogene Daten

Neue Abmahnwelle wegen IP-Adressen?

26.02.2011
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Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Ob Webseiten-Betreiber Geldbeträge entrichten und Unterlassungserklärungen abgeben müssen, sagen Dr. Sebastian Kraska und Alma Lena Fritz.

Eine neue Abmahnwelle verunsichert die Webseiten-Betreiber in Deutschland: Webmaster erhalten vermehrt E-Mails, in denen sie zur Zahlung eines Geldbetrages aufgefordert werden. Daneben wird von ihnen verlangt, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Begründung: Die Webseiten-Betreiber hätten IP-Adressen der Besucher der eigenen Webpage in Logfiles gespeichert; dies sei unzulässig und begründe einen Haftungstatbestand. Der folgende Beitrag beleuchtet den aktuellen Stand der Diskussion, ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten im Sinne des BDSG handelt.

Einführung: Was ist eine IP-Adresse?

Foto: Fotolia, G. Erwood

Eine IP-Adresse ist eine Adresse in Computernetzen. Damit ein Computer im Internet agieren kann, muss er eindeutig identifizierbar sein. Deshalb wird eine individuelle IP-Adresse allen Geräten zugewiesen, die an das Netz angebunden sind, und macht so die einzelnen Computer erreichbar. Aufgrund der IP-Adresse können die einzelnen Router die Datenpakete an den richtigen Computer transportieren.

Nach dem Adresssystem IPv4 bestehen IP-Adressen aus vier Zahlenblöcken. Diese Zahlenblöcke liegen zwischen 0 und 255 und werden durch einen Punkt getrennt (so zum Beispiel: 123.45.67.189). Insgesamt ergibt sich eine 32-stellige Binärzahl.

Da dieses Adresssystem nicht genug Adressen für alle Internet-User bietet, werden nach einen Zufallssystem die IP-Adressen teilweise für jede Nutzungseinheit des Internets neu vergeben (dynamische IP-Adressen). Teilweise haben User aber eine ihrem Rechner fest zugewiesene Adresse (statische IP-Adresse). Da dynamische IP-Adressen vom Access-Provider bei jeder Einwahl in das Internet neu vergeben werden, tritt der Nutzer bei jeder "Session" unter einer anderen Adresse auf. Hat der Nutzer eine statische IP-Adresse, tritt er unter derselben Adresse bei jeder Nutzung auf.

Das System IPv4 wird über kurz oder lang durch das System IPv6 ersetzt werden. IPv6 eröffnet insgesamt eine 128-stellige Binärzahl zur Adressierung. Da es dadurch genug IP-Adressen für alle Internetteilnehmer geben wird, wird das Bedürfnis, die Adressen immer wieder dynamisch zu verteilen, nicht mehr bestehen.