AVM

"Netzabschlussgerät" der Bundesnetzagentur ist eine Schnapsidee

17.10.2013
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Die Bundesnetzagentur hat nach Angaben des Fritz!Box-Herstellers AVM eine formelle Anhörung zum sogenannten Netzabschlusspunkt angesetzt.

Dazu hat die Regulierungsbehörde Verbraucher, Anwender, Verbände und Industrie um Stellungnahmen bis zum 6. November gebeten. Die Bundesnetzagentur selbst versucht laut AVM, für alle Zugangstechnologien - DSL, Kabel, LTE und andere - einen einheitlichen Netzabschlusspunkt zu definieren (im Klartext: das wäre dann nicht mehr die TAE-Dose, sondern ein weiteres Gerät, das beim Verbraucher herumstehen und betrieben werden müsste). Das sei erstens technisch schwer machbar und werde zweitens der herausragenden Bedeutung von DSL und seiner besonderen Regulierung nicht gerecht, sagt AVM - klar, die Firma verdient ja ihr Geld hauptsächlich mit Fritz!Boxen für den DSL-Anschluss.

Verschiedene Netzbetreiber zwingen ihren Kunden bereits bestimmte eigene und zumeist funktional arg eingeschränkte Router auf. Die Bundesnetzagentur hatte Anfang des Jahres erklärt, sie habe dagegen keine rechtliche Handhabe - der Gesetzgeber habe nämlich nicht eindeutig definiert, an welchem Punkt das DSL-Netz in einem Haushalt ende, weswegen die Entscheidung dem jeweiligen Netzbetreiber zu überlassen sei. Im April sprachen sich daraufhin 17 Hersteller aus der TK-Branche in einem Positionspapier an die BNetzA und das Bundeswirtschaftsministerium für eine gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der Netzzugangsschnittstelle an der Telefondose und eine freie Routerwahl aus.

AVM befürchtet, dass Wettbewerb und Innovation auf der Strecke bleiben, wenn Breitbandnutzer ihr Endgerät nicht mehr frei wählen können (was de facto ja bei vielen Netzbetreibern längst der Fall ist, die Deutsche Telekom ist eine rühmliche Ausnahme). Wer das ebenso sieht, kann noch bis zum 6. November eine Stellungnahme bei der Bundesnetzagentur abgeben (PDF-Link).