NEC unterliegt im Streit ueber Direktvertrieb

02.04.1993

MARTINSRIED (pi) - Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat den Direktvertrieb der NEC Deutschland GmbH fuer rechtswidrig erklaert und das Unternehmen verpflichtet, Schadenersatz an die Schwind Datentechnik GmbH zu zahlen.

NEC hatte ab Januar 1990 Monitore und Drucker direkt an den Fachhandel vertrieben und soll dabei auch den Kundenstamm des Grosshaendlers Schwind genutzt haben. Dadurch buesste Schwind einen Teil seines Umsatzes ein und kuendigte den Haupthaendler-Vertrag mit NEC. Gleichzeitig verlangte der Grosshaendler Schadenersatz von NEC in Hoehe von drei Millionen Mark sowie die Offenlegung der Umsaetze im Direktvertrieb. In beiden Punkten hat jetzt der Bundesgerichtshof endgueltig der Klage stattgegeben, die Hoehe der Entschaedigung muss allerdings noch vom Landgericht festgelegt werden.