US-Richter befinden DV-Hersteller für schuldig:

NCR muß Anwender Schadenersatz leisten

09.09.1983

BOSTON (cw) - Des Vertragsbruchs und der falschen Darstellung beim Verkauf eines Systems 8200 wurde die NCR Corp. für schuldig befunden. Ein Gericht verurteilte jetzt das Unternehmen dazu, einem Anwender Schadenersatz in Höhe von 500 000 US-Dollar zu leisten.

Damit erkannte zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten eine Justizbehörde Angaben der "Computerworld" zufolge die NCR für schuldig, einen Kunden bezüglich der Leistungsfähigkeit eines Rechnersystems falsch informiert zu haben. In beiden Fällen mußte das Unternehmen Schadenersatz zahlen.

Richter Jacob Lewiton von der zuständigen Schiedsstelle, der American Arbitration Company, warf in der jüngsten Gerichtsverhandlung der NCR vor, in "betrügerischer Absicht" das Kommunalkrankenhaus von Winthrop, Massachusetts, zum Kauf eines NCR Minicomputer 8200 bewegt zu haben. Das System sollte nach Herstellerangaben das Finanzpaket IHIS (Interactive Healthcare Information System) unterstützen, konnte diesen Anforderungen Jedoch offensichtlich nicht entsprechen.

Lewiton befand NCR auch für schuldig, vorsätzlich gegen die Verbraucherschutzgesetze des Staates Massachusetts verstoßen zu haben. Darüber hinaus sei das Unternehmen bezüglich der im sogenannten "Universal Agreement" übernommenen Verpflichtungen gegenüber dem Kommunalkrankenhaus vertragsbrüchig geworden.