Verordnung soll Verkehr mit behördlichen Datenbanken regeln:

Nationalrat hat Arbeit für Schweizer Datenschutzgesetz begonnen

27.02.1978

BERN (sg) - Die Diskussion um eine Datenschutzgesetzgebung scheint jetzt auch in der Schweiz in eine entscheidende Phase einzutreten. So soll bis zum Herbst dieses Jahres das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über den Persönlichkeits- und Datenschutz vorlegen. Erst nachträglich will man sich auch darüber schlüssig werden, ob allenfalls die Verfassungsgrundlage erweitert werden soll.

Auf dieses Vorgehen einigten sich in den vergangenen Tagen die Mitglieder einer Kommission des Nationalrats, die unter dem Vorsitz von Nationalrat Butty und in Anwesenheit von Bundesrat Furgler die Einzelinitiativen des Basler Nationalrats Gerwig über den Persönlichkeits- und Datenschutz behandelt hat.

Gerwig hatte im März vergangenen Jahres gleich zwei Initiativen zu diesem Thema eingereicht. Die eine verlangt einen neuen Verfassungsartikel, der den Bund ermächtigen soll, zum Schutz der Persönlichkeit die staatliche und private, insbesondere die gewerbsmäßige Speicherung, Veränderung und Weitergabe von personenbezogenen Daten sowie die Pflicht zur Geheimhaltung derartiger Daten zu regeln. Gleichzeitig legte Gerwig auch einen Entwurf für ein Datenschutzgesetz vor.

Im übrigen, so war weiter aus dem Justizdepartement zu vernehmen, arbeitet man derzeit an einer Verordnung, die sich mit dem Schutz der Daten innerhalb bereits bestehender Datenbanken in der Bundesverwaltung befaßt. Damit wird nicht zuletzt ein gutes Beispiel seitens der öffentlichen Verwaltung für den praktischen Datenschutz, auch ohne entsprechende Gesetzgebung, gegeben.