Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln verboten

Napster-Urteil gefährdet Konzept der Tauschbörse

16.02.2001
MÜNCHEN (CW) - Zwar hatte das Berufungsgericht in San Franzisko die Musiktauschbörse Napster nicht gleich geschlossen, wie es die vorige Instanz gefordert hatte, doch das Verbot, weiterhin als Plattform für den Austausch urheberrechtlich geschützter Musikstücke zu fungieren, zwingt das Internet-Unternehmen, sein Geschäftsmodell komplett umzustellen.

Plattenfirmen dürfen Napster jetzt auffordern, Musikstücke, auf die sie ein Copyright besitzen, aus der Datenbank zu löschen, damit registrierte Nutzer sie nicht mehr herunterladen können. Sollte das Unternehmen diesem Verlangen nicht nachkommen, drohen Schadensersatzklagen in Millionenhöhe.

Ob Napster in der Lage sein wird, urheberrechtlich geschütztes Material zu blocken, steht noch nicht fest. Bisher hatte die Firma argumentiert, dass die Sperrung solcher Dateien ihr praktisch die Geschäftsgrundlage entziehen würde. Der Verteidiger der Firma will in die Berufung gehen.

Ein Sprecher der Recording Industry Association of America (RIAA) feierte den Gerichtsentscheid als Sieg für seine Branche. Die Plattenlabels hatten immer wieder betont, ihnen entstünden Millionenschäden, da potenzielle Kunden sich Musik aus dem Napster-Fundus laden, statt sich CDs zu kaufen.

Der Medienkonzern Bertelsmann begrüßte den Urteilsspruch. Die Gütersloher sind vergangenes Jahr eine Allianz mit Napster eingegangen. Noch in diesem Jahr will die Bertelsmann E-Commerce Group ein Abo-Modell für die Tauschbörse vorstellen. Gegen eine Monatsgebühr sollen Nutzer einen Zugang zur Musikdatenbank des hauseigenen Musiklabels Bertelsmann Music Group (BMG) erhalten. "Der Gerichtsentscheid hilft, die berechtigten Ansprüche von Copyright-Inhabern und die wichtigen Interessen der Napster-Nutzer auf eine gemeinsame Basis zu bringen", kommentierte Andreas Schmidt, President und CEO der Bertelsmann E-Commerce Group, das Urteil.

Die Napster-Anwender sehen das jedoch anders. Die Tauschbörse hat ihre Mitglieder auf ihrer Website dazu aufgerufen, Abgeordneten des US-Kongresses sowie des Senats Beschwerden per E-Mail, Brief, Fax oder Telefon zukommen zu lassen. Zudem bittet Napster darum, bei den Musikfirmen schriftlich zu protestieren.

Ob die Millionen von Napster-Nutzern der Tauschbörse auch künftig die Treue halten, ist fraglich, denn bekanntlich stehen schon die Nachfolger in den Startlöchern. Möglicherweise wechseln frustrierte Napster-Fans dann zu Peer-to-Peer-Netzen für Filesharing wie etwa Gnutella. Ihnen ist gerichtlich nur schwer beizukommen, da sie im Gegensatz zu Napster über keine zentralen Server-Systeme verfügen.