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Napster-Sammelklage: Bertelsmann schließt ersten Vergleich

21.01.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Bertelsmann hat in der laufenden Schadensersatzklage wegen seines Engagements bei der Musiktauschbörse Napster eine erste Einigung erzielt. Der Gütersloher Medienkonzern gestand einem der Kläger, Bridgeport Music, eine Entschädigung von 50.000 Dollar zu. Im Gegenzug nahm das kleine Plattenlabel aus Southfield, Michigan, seine Anschuldigungen gegen Bertelsmann zurück.

Bridgeport gehört zu der Gruppe von Musikproduzenten und Songwritern, die im Februar 2003 vor einem New Yorker Bundesgericht Anklage gegen den Medienriesen erhoben hatten. Die Kläger werfen Bertelsmann vor, mit seinen Investitionen in die Musiktauschbörse Napster deren Lebensdauer - und damit gleichzeitig auch die Verletzung von Urheberrechten - verlängert zu haben. Obwohl der Medienriese die Möglichkeit gehabt habe, die illegalen Tauschaktionen der Napster-Nutzer zu unterbinden, habe Bertelsmann diese billigend in Kauf genommen, um so künftige Geschäfte vorzubereiten.

Bertelsmann hatte insgesamt rund 85 Millionen Dollar in die Tauschplattform investiert, um einen legalen, Web-gestützten Musik-Abonnementdienst unter dem weit bekannten Napster-Label zu errichten. Letztendlich ging der Plan jedoch nicht auf. Als der Medienkonzern das insolvente Unternehmen aufkaufen wollte, wurde dies von den Napster-Gläubigern verhindert. Stattdessen übernahm die US-amerikanische Digital-Media-Company Roxio das gesamte geistige Eigentum der Marke.

Bertelsmanns Einigung mit Bridgeport ist kaum mehr als ein Achtungserfolg. Bridgeport ist das kleinste der an der Sammelklage beteiligten Plattenlabel. Zu den Klägern gehören unter anderem die Musikkonzerne EMI Group und Universal Music, Konkurrenten von Sony-BMG, an dem Bertelsmann zur Hälfte beteiligt ist. Insgesamt fordern die Kläger von Bertelsmann Schadenersatz von rund 17 Milliarden Dollar. (mb)