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Napster protestiert erneut - vor Gericht

26.02.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Napster beantragte am vergangenen Freitag erneut die Revision eines Gerichtsbeschlusses, der die umstrittene Musiktauschbörse vor zwei Wochen zur Unterbindung von Copyright-Verletzungen bei seinem File-Sharing-Service verurteilt hatte. Die Internet-Company reichte den Berufungsantrag beim U.S. Court of Appeals for the 9th Circuit in San Franzisko ein, nachdem die Musikindustrie in der letzten Woche ein Milliarden Dollar schweres Friedensangebot von Napster abgelehnt hatte (Computerwoche online berichtete).

In dem neuerlichen Revisionsantrag ruft Napster die Richter dazu auf, die Urheberrechtsverletzungen genau zu definieren, gegen die das Unternehmen auf seiner Website vorgehen solle. Ansonsten verstoße das Gericht gegen den "Digital Millennium Copyright Act". Ferner behindere das Urteil gegen Napster die "Entwicklung von neuen Technologien". Die Company berief sich auf einen früheren Beschluss des Obersten Gerichts, wonach Hersteller von Videorekordern nicht dafür verantwortlich gemacht werden könnten, wenn ihre Geräte zum illegalen Aufzeichnen von Filmen verwendet würden.

Vor zwei Wochen hatte dasselbe Berufungsgericht eine frühere einstweilige Verfügung gegen Napster bestätigt, wonach der File-Sharing-Dienst den Austausch von illegalen MP3-Dateien unterbinden muss. Die damalige Richterin Marilyn Patel wurde lediglich dazu aufgefordert, ihre Verfügung leicht zu modifizieren. Am 2. März 2001 wird zu den Änderungen des Beschlusses eine Anhörung stattfinden. Mindestens bis dahin wird Napster geöffnet bleiben. Inzwischen haben die großen Plattenlabels Aktionen gegen andere Musiktauschbörsen gestartet (siehe auch heutigen Bericht "Musikindustrie geht gegen Napster-Clones vor").