Web

Napster installiert Copyright-Filter

02.03.2001
UPDATE: Eine Entscheidung in Sachen Napster ist noch nicht gefallen. Die MP3-Tauschbörse hat sich aber vorsorglich entschieden, kopiergeschützte Songs aus ihrem Programm zu nehmen.

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Richterin Marilyn Patel hat nach der Anörung vom Freitag nicht unmittelbar ein Urteil gegen Napster gesprochen. Nachdem die Musikindustrie das Eine-Milliarde-Dollar-Friedensangebot der MP3-Tauschbörse nicht akzeptiert hat, geht der Dienst nun proaktiv eigene Wege, um eine drohende Schließung zu verhindern.

Anwalt David Boies erklärte, man werde bereits am Wochenende damit beginnen, urheberrechtlich geschützte Songs aus dem zentralen Server-Verzeichnis herauszufiltern. Eine entsprechende Software sei mittlerweile entwickelt (bislang hatte Napster die technische Machbarkeit einer solchen Lösung stets abgestritten). Diese soll die entsprechenden Dateien am Namen erkennen. Eine Liste von vermutlich mehr als 6000 Songs hat Napster von den Labels und einzelnen Künstlern und Bands bereits erhalten.

Mittelfristig hält die Company an ihrer Planung fest, in Kooperation mit dem Gütersloher Medienriesen Bertelsmann einen Abonnement-Service gegen monatlich Grundgebühr einzuführen. Im Falle einer solchen Kommerzialisierung ist allerdings davon auszugehen, dass die Mehrzahl der bisherigen Nutzer zu alternativen und weiterhin möglichst anarchischen Alternativen à la Napigator (Erweiterung des Napster-Clients um inoffizielle Verzeichnis-Server), Gnutella etc. abwandert.

+++

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Am heutigen Freitag könnte bereits die Entscheidung darüber fallen, ob die Musiktauschbörse Napster geschlossen wird oder nicht. In einem Gericht in San Franzisko findet um zehn Uhr Ortszeit erneut eine Anhörung der beiden Parteien, der File-Sharing-Company und dem Verband der Musikindustrie, statt. Branchenexperten gehen davon aus, dass Richterin Marilyn Patel in wenigen Stunden ihr Urteil fällen wird.

Vor wenigen Wochen erst musste Napster eine Niederlage vor einem US-Berufungsgericht hinnehmen, das eine im vergangenen Jahr von Patel verhängte einstweilige Verfügung zur Schließung der Musikbörse bestätigt hatte. Das Berufungsgericht wies Patel jedoch an, ihr früheres Urteil zu präzisieren: Es dürfe nur der Austausch der Lieder verboten werden, die die Musikindustrie als urheberrechtlich geschützt identifiziert hat. Wie das illegale File-Sharing blockiert werden soll, darüber sind sich beide Parteien bislang uneinig. Einen Vorschlag zur Güte, wonach Napster den Plattenlabels Copyright-Gebühren in Höhe von einer Milliarde Dollar zahlen wollte, hat die Musikindustrie jedoch abgelehnt (Computerwoche online berichtete).