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Napster beantragt Gläubigerschutz

03.06.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die einst enorm populäre und später nach Copyright-Querelen mit der Musikindustrie vorübergehend aus dem Netzrennen genommene MP3-Tauschbörse Napster hat nicht unerwartet Gläubigerschutz gemäß Paragraph elf des US-Konkursrechts beantragt. Beobachter hatten mit dem Schritt gerechnet, nachdem die kalifornische Firma zwecks umfassender Restrukturierung unlängst ihre Vermögenswerte an den deutschen Medienkonzern Bertelsmann verkauft hatte (Computerwoche online berichtete). Dieser arbeitet seit geraumer Zeit daran, Napster in einen legalen Bezahldienst umzuwandeln, und hat bereits rund 90 Millionen Dollar investiert.

In seinem Insolvenzantrag, eingereicht im Bundesstaat Delaware, listet Napster Aktiva im Wert von 7,9 Millionen Dollar sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 101 Millionen Dollar (Stand Ende April 2002). Nicht eingerechnet sind mögliche Schadenersatzforderungen der Musikindustrie, seitens derer immer noch Klagen gegen Napster anhängig sind. (tc)