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Nach britischem Recht sind Hacker Terroristen

21.02.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Aktivitäten von Hackern fallen in Großbritannien künftig unter das Terrorismusgesetz. Der gestern verabschiedete "Terrorism Act 2000" erweitert die Definition dessen, was als terroristische Handlung zu betrachten ist. Darunter fallen nun auch jene Personen, die aus "politischen, religiösen oder ideologischen Motiven versuchen, ein elektronisches System schwerwiegend zu stören, um dadurch die Regierung oder die Öffentlichkeit zu beeinflussen oder zu bedrohen". Beobachter erwarten, dass die Richtlinie aufgrund der vagen Definition kaum zur Anwendung kommen wird. Andere halten es für denkbar, dass vergleichsweise harmlose Cyber-Delikte mit zu harten Strafen geahndet werden. Nach Meinung der britischen Innenministers Jack Straw stärkt das Gesetz die bürgerliche Freiheit.