Bundesgerichtshof schafft Präzedenzfall bei Abkürzung von Firmennamen:

Nach BGH-Urteil wird DDC nun David heißen

18.06.1982

STUTTGART (ha) - Im Abkürzungstohuwabohu der deutschen DV-Landschaft mußte jetzt die Stuttgarter DDC Computer GmbH ihren Namen lassen. Die schweizerische Brown Bovery & Cie. (BBC) klagte gegen den schwäbischen DV-Anbieter wegen "phonetischem Gleichklang" der Firmenbezeichnungen - und gewann. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) muß jetzt DDC eigenen Angaben zufolge rund zwei Millionen Mark aufwenden, um ihren neuen Namen "David Computer GmbH" im Markt bekannt zu machen.

Hintergrund der von Branchenkennern als äußerst praxisfremd angesehenen BGH-Entscheidung ist ein seit drei Jahren von seiten des schweizerischen Konzerns BBC wegen "Verwechslungsfähigkeit der Firmenbezeichnungen" geführter Rechtsstreit. Sowohl das Kölner Landgericht als auch das Oberlandesgericht der Domstadt als erste Instanzen, hatten bisher zugunsten von DDC entschieden. Das vom Bundesgerichtshof gefällte Urteil untersagt den Stuttgartern jetzt die Kurzbezeichnung "DDC" - mit der das Unternehmen seit 1975 im deutschen Markt agiert - als alleinstehende Wortmarke zu benutzen.

Nach Auffassung von Firmengründer Peter David wurde hier einseitig zugunsten eines Großkonzerns entschieden, obwohl beide Häuser völlig unterschiedliche Produkte vertreiben. Wie David ausführte, komme dem Urteil weitreichende Bedeutung als Präzedenzfall zu. Vor allem in der Computerbranche gebe es zahlreiche Unternehmen, die ähnliche Kurzbezeichnungen führten.

Praktische Konsequenz der BGH-Entscheidung sei nunmehr, daß eine werbliche Verwertung der Firmenkurzbezeichnung unmöglich gemacht wurde. Allein die Materialien, die, angefangen von Werbeunterlagen bis hin zur Leuchtreklame, weggeworfen werden müßten, belaufen sich nach Angaben von DDC-Geschäftsführer Hartmut Förschler auf etwa eine Million Mark. Zudem müsse mit einer "großangelegten Aktion" das Erscheinungsbild des Unternehmens auf David umgemünzt, sowie neue Materialien erstellt werden. Dies beanspruche nach Förschlers Worten eine weitere Million Mark.