Fotos: Collage aus Andere Tauschplattformen breiten sich neben Napster im Internet aus

Musikbranche feiert und verliert

23.02.2001
MÜNCHEN (CW) - Die Musikindustrie feiert das jüngste Gerichtsurteil gegen Napster als endgültigen Sieg über die Musikpiraten im Internet. Doch die Freude scheint verfrüht. Längst haben sich andere dezentral organisierte Tauschbörsen wie Gnutella im Netz etabliert. Diese bieten kaum Angriffspunkte für die Justiz.

Das Urteil des Berufungsgerichts in San Franzisko vom 12. Februar dieses Jahres bedeutet eine schwere Niederlage für Napster. Die drei Bundesrichter ordneten an, dass die Napster-Kunden zukünftig keinen Zugang mehr zu urheberrechtlich geschütztem Material erhalten dürfen. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Musikmogule Sony, Warner, EMI und Universal.

Der endgültige Knockout ist allerdings noch aufgeschoben. Das Bundesgericht hat den Fall an die erste Instanz, das Bezirksgericht, zurückgegeben. Richterin Marilyn Hall Patel, die im letzten Jahr die einstweilige Verfügung anordnete, nach der Napster seinen Dienst einzustellen habe, muss ihr Urteil noch einmal überarbeiten. Bis eine Entscheidung gefallen ist, dürften Monate vergehen.

Bertelsmann plant mit Napster

Außerdem ist in dem jüngst gefallenen Urteil keine Frist genannt, innerhalb derer die digitalen Tore des Tauschdienstes zu schließen sind. Ferner müssen die Verantwortlichen von Napster die Inhalte der Tauschbörse nicht nach Copyright-geschütztem Material durchsuchen. Die Nachweispflicht für Urheberrechtsverletzungen bleibt auf Seiten der Musikindustrie. Napster gewinnt damit wertvolle Zeit, um zusammen mit der Bertelsmann E-Commerce Group (BeCG) einen gebührenpflichtigen Abonnementdienst auf die Beine zu stellen, der den Anschuldigungen der Musikindustrie den Wind aus den Segeln nehmen würde.

Die Pläne der Bertelsmann E-Commerce Group (BeCG) führen in diese Richtung, wenn auch erst wenig Konkretes vorliegt. Andreas Schmidt, CEO von BeCG, begrüßte den Urteilsspruch als richtige Entscheidung. Damit würden die berechtigten Ansprüche der Copyright-Inhaber gewahrt. Trotz des Urteils werde man aber weiter mit Napster an einem Filesharing-Modell arbeiten. Die Lösung soll auf einer gebührenpflichtigen Mitgliedschaft basieren. Im Sommer will der Medienriese ein erstes Angebot im Internet offerieren.

Um das Angebot zu legalisieren, hat Napster angekündigt, eine Kopierschutztechnik zu implementieren. Diese soll von der Bertelsmann-Tochter Digital World Services (DWS) kommen. Damit ließen sich die Musikstücke derart verschlüsseln, dass sie zwar problemlos kopiert, aber nicht beliebig oft angehört werden könnten. Für erweiterte Abspielberechtigungen müssten die Nutzer zukünftig zahlen.

Der Medienriese muss sich jedoch beeilen, die Napster-Kooperation unter Dach und Fach zu bringen. Denn das Damokles-schwert möglicher Schadenersatzforderungen schwebt nach wie vor über der Tauschbörse. Gelingt es den Medienunternehmen, Napster Copyright-Verletzungen nachzuweisen, drohen Forderungen in Milliardenhöhe. Im Urteil der Richter heißt es nämlich, Napster könne für Verfehlungen seiner Nutzer zur Verantwortung gezogen werden, sollten die Verantwortlichen nicht entsprechend dagegen vorgehen.

Bertelsmann wird darauf drängen, Napster schnell die Zähne zu ziehen und Angriffspunkte für mögliche Klagen zu beseitigen. Es kann nicht im Interesse des Medienunternehmens liegen, mit einer Firma zusammenzuarbeiten, die sich mit Schadenersatzforderungen von mehreren Milliarden Dollar konfrontiert sieht. Momentan scheint der Medienriese aber noch keinen Plan zu besitzen, wie das Projekt aussehen könnte.

Mit der Napster-Kooperation hätte Bertelsmann auf einen Schlag eine Musikgemeinde unter seinen Online-Fittichen, die über 50 Millionen Köpfe zählt. Der Konzern könnte sich den mühseligen und teuren Aufbau eines eigenen Musikdienstes ersparen. Branchenkenner rechnen jedoch damit, dass angesichts des jüngsten Urteils Millionen von Napster-Anhängern der Tauschbörse den Rücken kehren und zu anderen Diensten abwandern werden.

Mittlerweile haben sich rund ein Dutzend anderer Tauschbörsen im Netz etabliert. Die meisten davon basieren auf dem Gnutella-Protokoll. Der grundlegende Unterschied zum Napster-Modell ist der, dass bei "Bearshare", "Toadnode", "Limewire" oder "Newtella" kein zentraler Server für die Suchanfragen benötigt wird. Gnutella bildet eine Peer-to-Peer-Architektur in ihrer reinsten Form: ein Netz gleichberechtigter Rechner ohne Knotenpunkte.

Laut Thomas Moroder, einem Informatikstudenten aus München, der den deutschen Auftritt von Bearshare betreut, hat die Abwanderung bei Napster bereits begonnen. Etwa 40 000 Neuanmeldungen könnten die Gnutella-basierten Tauschbörsen zurzeit pro Tag verzeichnen. Die Mitgliederzahlen würden regelrecht explodieren. Der Neffe des bekannten Musikproduzenten Giorgio Moroder rechnet damit, dass die Gnutella-Gemeinde weltweit bald eine Million Mitglieder aufweisen könnte.

Gnutella verbessert Technik

Laut Adler verfügt Napster jedoch über die bessere Technik. Bei vielen Gnutella-Varianten gelinge es zwar meist, die Software herunterzuladen und zu installieren, wenn die Nutzer dann aber versuchten, Musikstücke aufzuspüren und auf den eigenen Rechner zu spielen, stelle sich das als sehr mühsam heraus. Diesen Vorwurf will Moroder nicht gelten lassen. Zwar wurden früher 60 bis 70 Prozent der Bandbreite für die Suche und das Protokoll selbst verbraucht, dieses Manko sei bei den neuen Versionen von Bearshare jedoch ausgeräumt. So werde während der Suche nach wie vor der größte Teil der Bandbreite für das Protokoll genutzt, um Daten schnell im Netz aufzuspüren. Während des Downloads aber werde der Bandbreitenanteil des Suchprotokolls auf ein Minimum heruntergefahren, so dass mehr Platz für die Daten bleibe.

Allerdings räumt der Münchner Informatikstudent ein, dass sich momentan mit Gnutella kein Geld verdienen lasse. Pläne für Geschäftsmodelle gebe es jedoch schon. So ließe sich mit Werbung auf den Internet-Seiten etwas verdienen. Außerdem könnte die Musikindustrie die Plattform nutzen, um Mitglieder, die sich für bestimmte Interessengebiete eintragen müssten, mit entsprechenden Inhalten zu versorgen.

Der Vorwurf Adlers, das Gnutella-Modell habe wegen des fehlenden Business-Modells keine Chance, steht auf schwachen Füßen. Auch Napster, das zu Beginn ohne jede Geschäftsidee auftrat, haben die Musikgrößen nicht ernst genommen. Als die Tauschbörse bereits mehr als eine Million Nutzer zählte, lachten die großen Musikbosse immer noch. Das verging ihnen jedoch, als Napster innerhalb weniger Monate über 50 Millionen Musikliebhaber auf seine Seiten locken konnte. Das Gleiche könnte jetzt auch bei Gnutella passieren.

Gartner-Analyst Robert Batchelder warnt die Musikbranche davor, die Tauschbörsen zu unterschätzen. Denn der Richterspruch bedeute keineswegs ein Verbot des Peer-to-Peer-Computings. Daten über ein dezentrales Netz auszutauschen sei grundsätzlich legal, solange es sich nicht um urheberrechtlich geschütztes Material handle.

Doch genau das ist in aller Regel der Fall. Auch Moroder räumt ein, dass zirka 60 Prozent der bei Bearshare getauschten Dateien MP3-Musikstücke sind. Allerdings ist das Problem mit den Urheberrechten für den Studenten zweitrangig. Viel wichtiger sei es, gegen Inhalte wie zum Beispiel kinderpornografische Bilder und rechtsradikale Propagandaschriften vorzugehen. Über das Gnutella-Protokoll lassen sich nicht nur Musikdaten austauschen. Grundsätzlich ist der Transfer jedes Datentyps möglich, was die Plattform natürlich für illegale Inhalte jeglicher Art prädestiniert. Ein Blick auf die italienische Inter-net-Seite bestätigt dies. Unter www.gnutella.it lässt sich beobachten, was innerhalb der letzten Stunden zum Tausch angeboten wurde. Titel wie "Teen Sex" oder "Lolita Sex" sind leider nur zu eindeutig.

Moroder beteuert, alle Gnutella-Entwickler würden derartige Inhalte ablehnen, und es gebe bereits Pläne, illegales Material auszusperren. Wie das konkret aussehen soll, vermochte Moroder jedoch nicht zu sagen. Das Problem seien nicht die Filesharing-Tools, sondern die Verschlüsselungstechniken. "Die Dummen erwischt man im Netz immer, die Schlauen können sich dagegen durch Verschlüsselung der Daten relativ gut schützen." Was Gnutella betrifft, glaubt sich Moroder auf einer rechtlich sicheren Seite. Das Problem bei Napster sei gewesen, dass es einen Indizierungsdienst und eine Suchmaschine gab. Hier konnten die Behörden angreifen. Gnutella betreibe dagegen keine Zentralen im Netz. Man biete lediglich eine Software zum Datentausch an.

Justiz ist machtlos

Staatliche Rechtsinstanzen schauen dem illegalen Treiben offenbar hilflos zu. Laut Bertelsmann-Sprecher Alexander Adler ist es um den Urheberschutz im Internet schlecht bestellt: "Weltweit geltende Regeln gibt es nicht." Um Abhilfe zu schaffen, müssten sich zumindest die großen Industrienationen an einen Tisch setzen und sich einigen. "Nun kann man überlegen, wie wahrscheinlich das ist."

Was die Nutzer von Napster und Gnutella treiben, ist für den Anwalt Tobias Strömer eindeutig illegal. So seien zwar Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt. Das gelte allerdings nicht, wenn bereits die Basis der Kopie illegal ist. Davon müsse man bei den Angeboten in Napster und Gnutella ausgehen. Erst recht strafbar mache sich, wer die kopierten Inhalte wieder zum Download anbietet. Das sei unerlaubte Vervielfältigung und Verbreitung.

Eine gezielte Strafverfolgung einzelner Urheberrechtsverletzungen ist die große Ausnahme. In aller Regel kommen diese im Rahmen anderer Ermittlungen ans Licht, erzählt Strömer. Meist werden die Verfahren eingestellt, wenn sich der Betroffene mit dem Einzug der Tatwerkzeuge einverstanden erklärt. "Dann freuen sich die Staatsanwälte über ein schickes Notebook."

Den jüngsten Vorstoß des Europaparlaments in Sachen Urheberschutz hält Strömer für blinden Aktionismus. "Alles, was dort gefordert wird, gibt es im deutschen Recht bereits." Außerdem mahlen die Mühlen langsam. Die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen würde noch 18 bis 24 Monate dauern.

Das Problem ist, dass die meisten Vertreter der Legislative keine Ahnung von der Technik haben, klagt Strömer. Wer nicht weiß, was Peer-to-Peer bedeutet, kann auch nicht die richtigen Gesetze erlassen beziehungsweise gerechte Urteile fällen. Strömers Fazit: "Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern neue Richter."