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Müssen Bibliotheken ihre Web-Angebote filtern?

05.01.1999
Von Michael Hufelschulte
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Zu einer interessante Auseinandersetzung kommt es in Livermore, Kalifornien. Dort zieht ein Elternpaar zusammen mit den Bürgerrechtlern des "Pacific Justice Institute" gegen die örtliche Bibliothek vor Gericht. Von deren Internet-Seiten hatte der zwölfjährige Sohn von "Kathleen R." pornografische Bilder heruntergeladen, diese anschließend bei einem Verwandten ausgedruckt und verteilt. Nun fordern die besorgten Erziehungsbeauftragten die Bibliothek auf, Filter zu installieren, die den Zugriff Minderjähriger auf anstößige Inhalte verhindern. Die Kläger berufen sich dabei auf den 14. Zusatz zur US-Verfassung (von 1868!) und behaupten, "die Bücherei setze aktiv Kinder der Gefahr schwerer psychologischer Schädigung aus". Der Anwalt der Verteidigung, Dan Sodegren, sieht die Lage anders: "Der 14. Verfassungszusatz wurde geschrieben, um Bürger vor

unberechtigten Handlungen des Staates zu schützen." Auf seiten der Bibliothek hat sich auch die renommierte American Civil Liberties Union (ACLU) geschlagen. Es sei nicht Aufgabe einer Bibliothek, Informationen zu filtern, sondern im Gegenteil diese bereitzustellen. Im vergangenen November erst hatte ein Bundesrichter in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, daß die Loudoun County Library mit dem Einsatz von Filter-Software gegen die Verfassung verstößt.