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MP3.com gibt nicht auf

08.09.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Ungeachtet der schweren Niederlage in dem Gerichtsverfahren über die Verletzung von Copyrights, will MP3.com den umstrittenen My.Mp3.com-Service innerhalb der nächsten Wochen erneut anbieten. Auf dieser Website haben Anwender die Möglichkeit, Musik im MP3-Format in einem elektronischen Schließfach zu speichern und diese mit einem Web-fähigen Computer abzuspielen. Michael Robertson, Chief Executive Officer des Online-Musikhändlers, blickt trotz des harten Gerichtsurteils zuversichtlich in die Zukunft. MP3.com habe 150 Millionen Dollar für dieses Quartal beiseite gelegt, um die bereits mit anderen Plattenfirmen vereinbarten Entschädigungszahlungen und Lizenzgebühren leisten zu können. Robertson hält auch eine einvernehmliche Übereinkunft mit dem Musikkonzern Universal nach wie vor für möglich. Am Mittwoch war MP3.com von einem US-Gericht der

vorsätzlichen Verletzung der Urheberrechte der Seagram-Tochter Universal Music Group für schuldig befunden. Der Online-Musik-Company drohen nun Schadensersatzforderungen von bis zu 250 Millionen Dollar. MP3.com will jedoch gegen das Gerichtsurteil Berufung einlegen (Computerwoche.de berichtete).

Als Reaktion auf MP3.coms gerichtliche Niederlage gab der Aktienkurs des Unternehmens weiter nach. An der Nasdaq sank die Aktie bis gestern Nachmittag ein Uhr um 1,69 Dollar auf 6,19 Dollar, ein Minus von rund 20 Prozent. Zwischenzeitlich fiel der Kurs sogar auf ein Jahrestief von 5,94 Dollar. Über die Auswirkungen des Gerichtsverfahrens auf die Geschäftstätigkeit der Online-Musik-Company sind Marktbeobachter geteilter Meinung. Ein Überleben der Internet-Firma hängt nach Meinung der Analysten nicht zuletzt von der Höhe der Entschädigungszahlungen ab. In dem Urteil von Mittwoch wurde die genaue Höhe der Kompensationszahlungen nicht festgelegt.