Wettbewerb

Monopolkommission mahnt Novelle des Postgesetzes an

13.07.2012
Die Monopolkommission hat Überlegungen, die für den Herbst geplante Novellierung des Postgesetzes zu verschieben, kritisiert.
Die Deutsche Post hat laut Bundesnetzagentur weiter knapp 90 Prozent Anteil im Briefmarkt.
Die Deutsche Post hat laut Bundesnetzagentur weiter knapp 90 Prozent Anteil im Briefmarkt.
Foto: Deutsche Post DHL

Das sei eine ganz unglückliche Entwicklung, sagte der Vorsitzende der Kommission, Prof. Daniel Zimmer, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Der Wettbewerb im Postbereich stagniere seit Jahren. Nach Berechnungen der Bundesnetzagentur liege der Marktanteil der Deutschen Post im Briefmarkt weiter bei knapp 90 Prozent. "Wenn die Novelle jetzt lautlos beerdigt würde, dann könnten wir möglicherweise noch viele Jahre auf wettbewerbliche Verhältnisse am Postmarkt warten."

Unter Berufung auf Koalitionskreise hatte es Anfang der Woche in Medienberichten geheißen, das Gesetzgebungsverfahren für die von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) Anfang des Jahres angekündigte Novelle des Postgesetzes sei gestoppt worden. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde es in dieser Legislaturperiode mit der Reform nichts mehr.

Zimmer plädiert für die Aufnahme einer Vorschrift in das Postgesetz, die die Deutsche Post verpflichtet, Verträge mit Großkunden über Massenbriefsendungen bereits bei Abschluss der Verträge der Bundesnetzagentur anzuzeigen. So würde die Netzagentur auch über Rabattgewährungen informiert, die der Postkonkurrenz das Leben schwer machten. Im Telekommunikationsgesetz gebe es entsprechende Regelungen seit langem. Die Reformüberlegung hinter der Novelle sei, das Postgesetz auf den gleichen Stand zu bringen.

Im Telekommunikationsbereich, in dem der Wettbewerb schon einigermaßen fortgeschritten sei, bestünden strenge Vorschriften, sagte Zimmer. In anderen Bereichen aber wie dem Postwesen und dem Bahnsektor, in denen der Wettbewerb bis heute stagniere, erscheine es besonders schwierig, eine ähnlich effektive Regulierung einzuführen. "Das ist bizarr."

Auffällig sei, dass es immer dann besonders schwierig sei, solche Regulierungen durchzusetzen, wenn auch noch große Staatsbeteiligungen an den Unternehmen bestünden, sagte Zimmer. Das spreche dafür, dass der Bund seine Beteiligungen an der Deutsche Post AG und der Deutsche Bahn AG, soweit rechtlich zulässig, veräußere. Diese Konzerne sollten normale Unternehmen im Wettbewerb werden, so dass nicht noch ein zusätzlicher Einfluss im Gesetzgebungsverfahren entstehe, der auf fiskalische Interessen des Bundes zurückgehe. (dpa/tc)