Fristlose Kündigung

Mogelei bei der Zeiterfassung

24.10.2008
Selbst wenn ein Beschäftigter angibt, unbewusst falsche Zeiten bei der Arbeitszeiterfassung eingetragen zu haben, kann dies einen Betrugsverdacht hervorrufen und dieser eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Wer seinen Arbeitsplatz behalten will sollte lieber zweimal auf die Uhr schauen.
Wer seinen Arbeitsplatz behalten will sollte lieber zweimal auf die Uhr schauen.
Foto: Photodisk

Auf diese Gefahr bei der Zeiterfassung weisen die Rechtsexperten der Versicherung Arag hin. Die Rechtslage musste kürzlich ein Angestellter zur Kenntnis nehmen, dessen Stundenzettel ein wenig von denen seiner Kollegen abwich. Ein Versehen, so gab er an und klagte gegen die erfolgte Kündigung.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main (Az.: 7 Ca 6652/07) jedoch schlug sich auf die Seite des Arbeitgebers und bestätigte, dass bereits ein Verdacht auf Betrug ausreiche, um die Entlassung auszusprechen. Der Arbeitgeber hatte mehrfach zu einer genauen Zeitdokumentation aufgefordert und auf Konsequenzen bei fehlerhaften Angaben hingewiesen. (hk)