Möglichkeit für IBM - Anwender, die ihr Equipment nicht allzuoft aufstocken:Auch Big Blue spielt im Leasing - Poker mit

20.03.1987

Was in anderen Branchen seit langem gang und gäbe ist, hat sich inzwischen auch bei den deutschen Computeranbietern etabliert: die Leasing - Finanzierung durch den Hersteller selbst. So kann ein Anwender, der vor allem IBM - Equipment einsetzt, einen Leasingvertrag direkt mit Big Blue abschließen. Die Bedingungen, denen er sich in diesem Fall unterwerfen muß, beschreibt der folgende Beitrag.

"Standen früher Fragen der Hard - und Software sowie des Service bei der Entscheidungsfindung im Vordergrund, so stellte sich den Herstellern in den letzten Jahren vermehrt die Frage nach einem umfassenden Finanzierungsangebot'', skizziert Bernd Dommermühl, Leiter der Abteilung Finanzierungsberatung in der Stuttgarter IBM - Zentrale, die neuere Entwicklung. Für ihn ist die "Flexibilität bei der Finanzierung" eine von den Kunden verlangte Erweiterung des Leistungsangebots der DV - Hersteller.

Die IBM bietet heute verschiedene Finanzierungsalternativen an, wobei das Leasinggeschäft, das sich auf Hardware bezieht, im Vordergrund steht. Daneben gibt es auch die Teilzahlung und die Softwarefinanzierung sowie weiterhin das traditionelle Mietgeschäft. Der Leasingbereich ist dabei voll in das Gesamtangebot des Unternehmens integriert und nicht einer eigenen Tochtergesellschaft übertragen worden. "Unser wachsendes Leasinggeschäft zeigt, daß unsere Kunden dieses Konzept befürworten", meint Bernd Dommermühl.

Verträge mit fester oder offener Kaufoption

Vor allem drei Standardangebote hält heute die IBM in ihrem noch jungen Leasing -Geschäftszweig für ihre Kunden bereit. Sie lassen sich dabei zum einen nach dem Kriterium "feste oder offene Kaufoption" gliedern; zum anderen zählt hierzu auch der Rahmenvertrag. Entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften werden die Verträge mit einer Laufzeit von 24 bis maximal 54 Monaten ausgestattet - je nachdem, wie es der Kunde wünscht.

Gemeinsam ist beiden Vertragstypen daß nach Ablauf der vereinbarten Zeit erstens die Maschine ohne weitere Verpflichtungen an die IBM zurückgegeben werden kann, zum zweiten der Vertrag zu vorher festgeschriebenen Konditionen verlängert werden kann - oder der Kunde von seiner Kaufoption Gebrauch machen kann.

Beim Angebot mit fester Kaufoption sowie festen Verlängerungsfaktoren zum Ende der Vertragslaufzeit wird bereits bei Abschluß des Vertrages vereinbart, zu welchen Konditionen nach Beendigung der Grundmietzeit der Kunde das Leasingobjekt durch Kauf in sein Eigentum überführen kann. Die Höhe des Kaufoptionspreises wird dabei bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbart.

Bei Angebot mit offener Kaufoption sowie festen Verlängerungsfaktoren am Ende der Vertragslaufzeit besteht für den Kunden das Wahlrecht, zu dem dann gültigen Marktpreis des Leasingobjektes dieses zu erwerben und in sein Eigentum zu überführen. Allerdings sollte der Anwender vor Vertragsabschluß prüfen, ob ein solcher Marktpreis zuverlässig abgeschätzt werden kann. Beim Rahmenvertrag, der eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten aufweist, legt der Kunde sein geplantes Finanzierungsvolumen fest, so daß Leasingkonditionen bei umfassenden Installationen in seinem Betrieb, die sich über längere Zeiträume erstrecken, nicht jeweils von neuem einzeln verhandelt werden müssen. Hier erhält der Kunde eine umfassende Finanzierungszusage für mehrere Installationen über einen bestimmten Zeitraum.

Daneben bietet die IBM heute noch eine Reihe weiterer flexibler Gestaltungsmöglichkeiten, wie flexible Zahlungsvereinbarungen oder beispielsweise auch Sale - und Leaseback - Möglichkeiten, die den unterschiedlichen Kundenbedürfnissen und Installationsmöglichkeiten Rechnung tragen sollen.

Die Leasingraten der IBM bestimmen sich zum einen nach der Art des Vertrages - ob es sich um ein Angebot mit fester oder offener Kaufoption handelt - , zum anderen nach den zu finanzierenden Maschinentypen, dem Finanzierungsvolumen und letztendlich nach der Vertragslaufzeit.

Jedes Leasingangebot wird nach diesen einheitlichen Kriterien erstellt und dem Kunden als Alternative zum Kauf angeboten. Das Finanzierungsangebot der IBM steht im Wettbewerb zu den nach wie vor herkömmlichen alternativen Finanzierungsmöglickeiten des Marktes wie beispielsweise Kauf mit Fremdfinanzierung oder Kauf mit Teilzahlung oder eben auch Leasing über externe Leasinggesellschaften.

Nicht selten kommt es vor, daß der Lieferant einer Computeranlage dem Leasingnehmer schriftlich zusagt, er würde auf Wunsch des Leasingnehmers während der Laufzeit des Leasingvertrages die Computeranlage gegen eine modernere mit größerer Speicherkapazität unter Anpassung des Mietpreises austauschen. Die Auslegung einer solchen Vereinbarung muß dann auf dem Hintergrund des für das Finanzierungsleasing typischen Dreiecksverhältnisses und der darin den Beteiligten zukommenden Funktionen erfolgen.

Typisch für das Finanzierungsleasing ist nun, daß die Auswahl des Leasinggegenstandes, die Bestimmung seiner Beschaffenheit zwischen Lieferant und Leasingnehmer vorgenommen wird. Der Lieferant hat dann die Aufgabe, den Gegenstand zu beschaffen und dem Leasingnehmer den Besitz daran zu verschaffen. Der Leasinggeber trifft weder eine Auswahl des Leasinggegenstandes noch ist er Fachmann für die Bezugsquellen. Seine Funktion setzt vielmehr erst dann ein, wenn die sachliche Vorklärung zwischen Leasinggeber und Lieferant stattgefunden hat.

Der Leasinggeber kann aber kein Interesse daran haben, einen durch einen Umtausch eintretenden Verlust hinsichtlich des Anschaffungsaufwandes selbst zu übernehmen. Hierfür kommt aufgrund der mit einem einzigen Verkaufsvorgang verdienten und wesentlich höher bermessenen Verdienstspanne nur der Lieferant in Betracht. Die Vereinbarung setzt den Leasingnehmer aber nur in die Lage, gegen den Lieferanten sein Umtauschrecht durchzusetzen. Der Lieferant muß dann dem Leasinggeber den Rückkauf des geleasten Gerätes und den Verkauf eines neuen mit dem Leasingnehmer vereinbarten Gerätes anbieten. Erst in diesem Stadium wird der Leasinggeber an dem Tauschvorgang beteiligt. Er ist dann gehalten, den Umtausch gegen entsprechende Abrechnung mit dem Lieferanten vorzunehmen und das Leasingverhältnis mit dem Leasingnehmer den neuen Gegebenheiten anzupassen. Natürlich kommt es immer auf die Einzelheiten des geschlossenen Vertrages an. Gewöhnlich liegt aber das Risiko der Verwirklichung des Umtausches beim Leasingnehmer, weil der Leasinggeber nur bei entsprechender finanzieller Ablösung durch den Lieferanten verpflichtet ist, den Leasingnehmer aus dem bestehenden Leasingvertrag zu entlassen.

Diese Auffassung hat das Oberlandesgericht Frankfurt im Urteil vom 22. 10. 1985 - Az. 5 U 56 / 84 - vertreten.

Mithin erscheint zur Überwindung dieser Defizite auf seiten des Gestalters in institutioneller Hinsicht eine organisatorische Einheit zweckmäßig, die für die Planung, Organisation und Steuerung des gesamten betrieblichen Informationsflusses zuständig ist. Denn nur dadurch kann die im Hinblick auf die Integration im Büro erforderliche ganzheitliche Sichtweise der betrieblichen Informationsverarbeitung auch formal -organisatorisch unterstützt werden. Dies impliziert allerdings nicht unbedingt die Zuweisung neuer Aufgaben und die Schaffung neuer Stellen, da die Aufgabengebiete von Organisations - und Datenverarbeitungsabteilung oftmals bereits viele Aufgaben eines Informations(verarbeitungs) - Managements abdecken.

Integration der Zuständigkeiten

Vielmehr wird in der Praxis die organisatorische Zusammenfassung der bislang getrennten Zuständigkeiten für Datenverarbeitung, Organisation und Nachrichtentechnik - wie vielfach gefordert - als durchaus zweckmäßig gesehen. Allerdings reicht das Spektrum dieser organisatorischen Vereinigung in der Praxis von der Bildung sporadisch zusammentreffender Arbeitskreise aus Mitgliedern der angesprochenen Bereiche bis hin zur Bildung eines eigenständigen Unternehmensbereiches Informations(verarbeitungs) - Management.

Dieser in der Praxis vorherrschende Tenor konkretisiert sich wie folgt: Zwölf der befragten 16 Gestalter stehen einem solchen Konzept positiv gegenüber, fünf sind noch zu keiner abschließenden Meinung gelangt und ein Gestalter urteilt negativ.

Als Pro - Argument wurde insbesondere angeführt, daß die technische Integration eine Integration der Zuständigkeiten für Informationsverarbeitung in der Unternehmung verlange. Jedoch wurde von einigen Befürwortern angeführt, daß Begriffe wie Informations -Management beziehungsweise Informations(verarbeitungs) - Management aus psychologischen Gründen zu vermeiden seien, da diese den Verdacht auf Zensur von Informationen aufkommen lassen. Auch wurde von einer Seite davor gewarnt, alle betrieblichen Aktivitäten, die mit Information zu tun haben - also auch zum Beispiel Werbung, Public - Relations und Ausbildung - , darunter zu fassen, da diese mit der Problemstellung - der Gestaltung der betrieblichen Infrastruktur mit Hilfe integrierter Informationstechnik - nichts zu tun hätten. Bei Bildung einer organisatorischen Einheit müsse der Servicecharakter einer solchen Stelle herausgestellt werden. Ein Experte führte an, daß die Einordnung dieser Stelle auf höchster Ebene wünschenswert sei.

Die Indifferenten argumentieren, daß eine solche Einheit keine Pauschallösung sein dürfe, sondern von der Aufgabe und der Struktur der Unternehmung abhängig zu machen sei. Die Kontra - Argumentation verwies auf die Gefahr der Machtfülle, die durch die Konstellation "alle Informationen in einer Hand" entstehen würde.

In 14 der 16 Untersuchungseinheiten sind schon Aktivitäten in Richtung Informations(verarbeitungs) -Management unternommen worden. In fünf Untersuchungseinheiten bildeten Organisations - und Datenverarbeitungsstelle bereits eine organisatorische Einheit. In den übrigen neun Unternehmungen waren schon Schritte in diese Richtung getätigt beziehungsweise Überlegungen zu einer organisatorischen Neuord- nung im Gange. So wurde zum Beispiel in mehreren Unternehmungen ein Benutzerservice eingerichtet, der den Büromitarbeitern bei der Arbeit mit der integrierten Technik Hilfestellung bieten soll, in einigen Unternehmungen im Bereich Organisation und Datenverarbeitung eine spezielle Stelle Bürokommunikation institutionalisiert und in einer Unternehmung eine Stabsstelle Informationssysteme auf oberster Ebene geschaffen, die eine verbesserte Koordination zwischen Anwender und Datenverarbeiter gewährleisten soll.

Die zwei Gestalter, in deren Unternehmen noch keine Aktivitäten in Richtung Informations(verarbeitungs) - Management unternommen worden sind, hielten eine solche Einrichtung auf hoher Ebene aufgrund von Unternehmensspezifika, insbesondere Organisationsstruktur und Philosophie, in ihrem Hause für nicht möglich.