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Mobilfunker dürfen bei Handy-TV kooperieren

14.08.2007
Gegen ein Gemeinschaftsunternehmen von drei Mobilfunkprovidern für DVB-H spricht nichts, sagt das Bundeskartellamt.

Die Telekomkonzerne T-Mobile, Vodafone D2 und O2 dürfen bei der Einführung von Handy-TV kooperieren. Gegen die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens gebe es keine Einwände, sagte ein Sprecher des Bundeskartellamts am Dienstag in Bonn auf Anfrage. Die drei Unternehmen wollen bei der mobilen Fernsehübertragung mit dem DVB-H-Standard (Digital Video Broadcasting-Handheld) zusammenarbeiten und dazu eine gemeinsame Tochter gründen. Offen ist allerdings noch ein Kartellverfahren, in dem der Wettbewerb unter T-Mobile, Vodafone und der Telefonica-Tochter O2 untersucht wird. Mit einer Entscheidung wird für die zweite Septemberhälfte gerechnet.

Die drei Unternehmen wollen ab Frühjahr kommenden Jahres mindestens 16 Programme mit dem DVB-H-Standard über das Handy empfangbar machen. Das Konsortium konkurriert mit einer Allianz aus MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH und Neva Media, die von Medienunternehmen kontrolliert wird. An Neva Media sind die Verlagshäuser Hubert Burda Media und Holtzbrinck beteiligt. (dpa/ajf)