MITI: Steueranreise für Softwareanwender

19.10.1984

TOKIO (VWD) - Steuerbegünstigungen für Softwareanwender plant jetzt das japanische Ministerium für Internationalen Handel und Industrie (MITI).

Bisher hatten in Japan lediglich Softwareentwickler unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile erhalten. Das MITI will beginnend im Fiskaljahr zum 1. April 1985 den Anwendern steuerfreie Rücklagen in Höhe von bis zu 35 Prozent der gesamten Ausgaben für Software zugestehen. Diese Rücklagen können dann später für neue Software herangezogen werden.