Bilaterale Copyright-Probleme:

MITI schottet SW-Markt ab

23.03.1984

TOKIO (VWD) - Enttäuscht von Gesprächen mit dem japanischen Ministerium für internationalen Handel und Industrie (MITI) über den Schutz von Software in Japan ist Clyde Prestowitz, Berater des US-Handelsministeriums für japanische Angelegenheiten. Die vom MITI favorisierte Regelung des Softwareschutzes nannte Prestowitz in Tokio eine "neue Kategorie von Gesetzen", die weder dem Copyright- noch dem Patentrecht zugeordnet werden könne. Das Ministerium will Software als industrielles Produkt behandelt wissen, was nach amerikanischer Auffassung im Gegensatz zu der weltweiten Regelung stehen würde, nach der Software dem Autorenschutz nach den Copyright-Gesetzen unterliegt.

Die Unterscheidung wird von der US-Regierung als entscheidend angesehen. Wenn Software als industrielles Produkt behandelt wird, kann Japan die Verwendung nach eigenem Gutdünken regeln. Dagegen wäre das Land an internationale Copyright-Vereinbarungen gebunden, wenn Software als literarische oder wissenschaftliche Autorenarbeit angesehen würde. Diese Interpretation würde es Amerikanern und andern Ausländern erlauben, Softwareprogramme in Japan direkt zu verkaufen. Bei der vom MITI angestrebten Regelung könnten dagegen ausländische Gesellschaften nur Lizenzen für ihre Programme an japanische Nutzer vergeben. Das MITI wäre dann, wie die Amerikaner befürchten, in der Lage, den japanischen Markt in diesem Bereich abzuschotten.

Kritik übte Prestowitz auch an dem im MITI-Entwurf vorgesehenen "erzwungenen Lizenzsystem", durch das es dem Ministerium möglich wäre, Softwareentwickler zum Verkauf ihrer Programme zu zwingen, wenn andere Gesellschaften diese nutzen wollen.

Für den Fall, daß der MITI-Vorschlag angenommen wird, kündigt Prestowitz Gegenmaßnahmen der USA an. Die USA würden dann ernsthaft prüfen müssen, ob der Copyright-Schutz für japanische Software aufgehoben werden sollte. Nach amerikanischer Darstellung würde eine Annahme des MITI-Vorschlags beträchtliche Nachteile für japanische und amerikanische Softwareautoren mit sich bringen und die Entwicklung japanischer Software-gesellschaften eher behindern als fördern.

Die vom MITI anvisierte Regelung steht auch im Gegensatz zu einem revidierten Copyright-Gesetz, das die japanische Agentur für kulturelle Fragen vorgeschlagen hat. Die Agentur spricht sich dafür aus, beim Schutz von Software den Regelungen in den USA und Europa zu folgen. Eine Einigung zwischen dem MITI und der Agentur bis zu einem Zeitpunkt, der noch eine Verabschiedung durch das Parlament in diesem Jahr ermöglichen würde, bezeichnete Prestowitz als unwahrscheinlich.