Mitbestimmungsaspekte bei DV-gestützter Personalarbeit

20.08.1982

Bernd Hentschel Leiter Lohn- und Gehaltsabrechnung, Ford Werke AG

Die betriebliche Personalarbeit ist zunehmend auf die Unterstützung durch die Datenverarbeitung angewiesen. Primär trifft dieses zu für die umfangreichen administrativen Arbeiten im Bereich der Personalverwaltung und Lohn- und Gehaltsabrechnung, die ohne DV-Einsatz heute nicht mehr ordnungsgemäß und termingerecht zu bewältigen sind.

Aufgabenvielfalt, Datenmengen, Dokumentations- und Übermittlungszwänge bedingen ein Instrumentarium, das dem Personalwesen die Gewähr bietet, seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können. Unter der Bezeichnung "Personalinformationssysteme" sind heute DV-gestützte administrative Personaldatensysteme im Einsatz, die über ein mehr oder weniger ausgefeiltes Berichtswesen verfügen, mit dessen Hilfe je nach Automationsgrad Einzel- und/oder summarische Angaben und Werte abgefragt, verknüpft oder korreliert werden können.

Für die Personalarbeit sind DV-gestützte Personaldatensysteme ein unerläßliches Instrument, deren Handhabung in verstärktem Maße von den Gewerkschaften kritisiert werden und teilweise auch auf vollständige Ablehnung stoßen, die auf das Verbot und die Abschaffung aller Personalinformationssysteme hinauslaufen. Überwiegend fordern die DGB-Gewerkschaften neben der Verbesserung der Rechte des Betriebsrates auch eine Einschränkung des Verarbeitungsrahmens auf diejenigen Datenverarbeitungsvorgänge, die unmittelbar zur Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sind. Auf Grundlage bestehenden mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluß, vornehmlich aus den Bereichen Informatik, Wirtschaftsinformatik und Mathematik.

Nach der Einstellung wird der neue Mitarbeiter sofort in ein von einem erfahrenen Projektleiter geführtes Team eingegliedert. Schon während der Probezeit (sechs Monate) hat Ausgestaltung und den Betrieb eines Personalinformationssystems verneint, da nach ihrer Rechtsauslegung das Betriebsverfassungsgesetz keine Mitbestimmungsrechte gewährt.

Auch wird ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht verneint, da die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung darauf abstellt, daß die technische Einrichtung "selbsttätig" das Verhalten oder die Leistung des Arbeitnehmers überwacht.

Rechtspositionen werden den Druck nur verstärken in Richtung Rechtsprechung und der Verhandlung und dem Abschluß von Betriebsvereinbarungen auf betrieblicher Ebene, mit der die zunehmende Forderung an den Gesetzgeber einhergeht, eine rechtliche Regelung zu schaffen, die auch schon einen Namen trägt: "Arbeitnehmerdatenschutzgesetz".

Im Zuge der Novellierungsdiskussion zum Bundesdatenschutzgesetz sind erste Vorstellungen bereits konkretisiert worden, die auf dem Simitis-Gutachten gründen, das zu diesem Zweck vom Bundesarbeitsministerium eingeholt wurde.

Die Gewerkschaften haben den Betriebsräten Muster-Betriebsvereinbarungen an die Hand gegeben, die die Ausdehnung der Mitbestimmungsrechte auf Entwicklung, Einführung und Betrieb von Personalinformationssystemen vorsehen und eine Sachverständigenbestellung ermöglichen.

Damit soll erreicht werden, daß konkrete Befugnisse aufgrund des allgemeinen Überwachungs- und Informationsrechts für die Betriebsräte bestehen, eine Sachverständigenbestellung erleichtert wird, das Mitbestimmungsrecht sich auf alle formalisierten Informationserhebungen über Arbeitnehmer und die Verwendung dieser Informationen bezieht und der Mitbestimmungstatbestand auf den Gesamtbereich der Personaldatenverarbeitung, -erhebung und -verwendung ausgedehnt wird.

Ausgehend von dem Grundsatz, daß die Personalarbeit nach klaren und allen Beteiligten bekannten Regeln zum Wohle der Mitarbeiter und des Unternehmens ablaufen soll, sind folglich technische Hilfsmittel die Instrumente, die diesen Zwecken dienen. Mit Negativeinstellung und Technologiefeindlichkeit werden keine Verbesserungen erzielt, lediglich Einwirkungsansprüche dokumentiert.

Abzuwehren in beiderseitigem Interesse sind Mißbräuche, nicht aber der Gebrauch von Daten zur Erfüllung der Aufgabenstellung des Personalwesens, die Mitarbeitern und Unternehmen dient. Ein Konsens zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern ist auf Basis einer für beide Seiten vertretbaren Mitwirkungs- und Mitbestimmungsregelung möglich. Ein beachtenswerter Vorschlag zur Lösung des Konfliktstoffes ist von der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V., Bonn, erarbeitet worden der als Diskussionsgrundlage dienen kann.

Zu beachten ist bei jeder Vereinbarung über Personalinformationssysteme, daß die Individualrechte des Arbeitnehmers nicht durch Kollektivvereinbarungen verletzt werden, die im Widerspruch, zum Individualschutz nach dem Bundesdatenschutzgesetz stehen.

Die den Arbeitgebern vorgelegten und in Diskussion befindlichen Musterbetriebsvereinbarungen sind deshalb in wesentlichen Punkten weder akzeptabel noch praktikabel.

Wünschenswert für die betriebliche Personalpraxis wären "Grundzüge" oder "Leitlinien" für Vereinbarungen über Personalinformationssysteme, die seitens der Arbeitgeberverbände erarbeitet und abgestimmt den Unternehmen an die Hand gegeben werden.

Um auch hier kostensenkend einzuwirken, wollte Kober eine an Ottobrunn aufgehängte zentrale DV-Konzeption schaffen. Die DV-Leiter in den Zweigstellen sind jedoch nach Aussagen von MBB-Insidern bereits soweit "verselbstständigt", daß sie sich in die eigenen Konzepte nur ungern hereinreden lassen wollten. Erinnert sich ein DV-Mitarbeiter: "Wenn die sich mal mit Kober trafen, hatte jeder einen Dolch in der Aktentasche."

Was der Ottobrunner DV-Manager jedoch ursprünglich mit seiner Strategie erreichen wollte, nämlich eine Reduzierung der kontinuierlich ansteigenden DV-Ausgaben, stieß zunächst ins Leere. Wie aus MBB-Kreisen zu erfahren ist, wurde die DV statt billiger immer teurer. So habe das Unternehmen im letzten Jahr rund 65 Millionen Mark für die Informationsverarbeitung aufbringen müssen. Davon seien allein rund 17 Millionen Mark nur für Peripheriegeräte auf die Konten der IBM Deutschland GmbH gegangen. Kober-Kontrahenten meinen, daß man die außerordentlichen Hardware-Aufwendungen leicht durch einen "PCM-Schlenker" hätte umgehen können. Doch Ex-IBMer Kober sei bestrebt gewesen, das Rechenzentrum "blau" zu behalten.

Kober-Konzept fruchtet langfristig

Beobachter der Ottobrunner DV-Szene sehen das Scheitern des ehemaligen MBB-Managers vor allem darin begründet, daß es Kober nicht verstanden habe, seine eigenen Leute - hier insbesondere das DV-Management der zweiten und dritten Ebe(..) (Ressort- und Abteilungsleiter) für sein Konzept einzunehmen. Daß er jedoch von der Strategie her nicht ganz falsch gelegen haben könne, meinen Kober-Anhänger, beweise die Tatsache, daß die DV-Kosten inzwischen bereits wieder gesunken seien. Zudem sei bedingt durch den starken Einfluß der Fachbereiche, in denen hochqualifizierte Leute bereits seit langem mit ihrem eigenen Mini- oder Mikrocomputer arbeiten der Dezentralisierungsgedanke kaum noch aufzuhalten. Auch Kober ist nach wie vor von seinem Konzept überzeugt: "Wir hätten bei der MBB die einmalige Chance, ein für europäische Verhältnisse bahnbrechendes Konzept auf die Beine zu stellen." Daß ein derartiges Vorhaben nicht ohne Widerstand verwirklicht werden könne, sei ihm von vornherein klar gewesen. Dennoch müsse das MBB-Management diesen Weg e schlagen, wenn es darum ginge, langfristig DV-Arbeitsplätze zu erhalten. In einigen Jahren werde es die traditionellen Programmierer und Systemanalytiker nicht mehr geben, spekuliert Kober und warnt: "Entweder die Datenverarbeiter passen sich dieser Entwicklung an oder sie verlieren ihren Job."