Umgang mit Personalinformationen in den USA kaum geregelt:

Mitarbeiterkontrolle geht vor Datenschutz

26.05.1989

WASHINGTON (IDG) - Amerikanische Arbeitnehmer sind datenschutzrechtlich kaum abgesichert. In den meisten Großunternehmen existieren keine Bestimmungen für den Umgang mit den Personaldaten, um Mißbrauch und unerlaubte Weitergabe zu verhindern. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie eines Datenschutzexperten an der Universität Illinois.

Bei 80 Prozent der ingesamt 126 befragten Unternehmen stoßen die Anfragen von Kreditunternehmen auf offene Ohren. Mehr als die Hälfte informieren ihre Arbeitnehmer weder über Form und Inhalt der gespeicherten Daten, noch über den Umgang mit den Informationen. Der Spezialist beklagte den Mangel an gesetzlichen Bestimmungen: Unternehmen sind bislang angehalten, sich freiwillig Regelungen zur Gewährleistung des Datenschutzes aufzuerlegen.

In seiner Studie fordert der Experte jedoch eine einheitliche Gesetzgebung, in der die Weitergabe von personenbezogenen Daten aus Unternehmen festgelegt ist. Bei der Befragung kam unter anderem heraus daß die Anzahl der Unternehmen ansteigt, in denen medizinische Mitarbeiterdaten gespeichert werden. Arbeiteten 1979 etwa 26 Prozent der befragten Arbeitgeber mit diesen Daten, so sind es heutzutage bereits die Hälfte.

Darüber hinaus legen 42 Prozent der Unternehmer Wert darauf, möglichst viele personenbezogene Informationen zu sammeln, ohne die Betroffenen darüber zu informieren. Mehr als 50 Prozent setzen Privatdetektive auf die Spuren ihrer Mitarbeiter, um an Daten heranzukommen oder diese zu überprüfen.