Was erlaubt ist

Mitarbeiter legal bespitzeln

27.05.2009
Von Christoph Rittweger

Checkliste Strafrecht

  1. Beziehen sich Untersuchungsmaßnahmen auf E-Mails während des Übermittlungsvorgangs (in diesem Fall wäre das Fernmeldegeheimnis berührt)?

  2. Erstrecken sich Untersuchungsmaßnahmen auch auf E-Mail-Log-Files (in diesem Fall kann das Fernmeldegeheimnis berührt sein)?

  3. Werden im Rahmen von Untersuchungsmaßnahmen private Daten verändert oder gelöscht?

  4. Beziehen sich die Untersuchungsmaßnahmen auf Passwort-geschützte oder verschlüsselte private Daten?

  5. Bestehen bei den untersuchten Vergehen mögliche Anzeigepflichten gegenüber staatlichen Strafverfolgungsbehörden?

  6. Hat sich das Unternehmen Gedanken darüber gemacht, dass rechtswidrig erhobene Beweise in einem späteren gerichtlichen Verfahren möglicherweise einem Beweisverwertungsverbot unterliegen und deshalb nicht nutzbar gemacht werden können? (sh)