Selbständigkeit

Mitarbeiter darf Kunden informieren

27.04.2001

Ein Arbeitnehmer, der sich selbständig machen möchte, darf noch während der Tätigkeit für seinen aktuellen Arbeitgeber dessen Kunden auf seine Pläne hinweisen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz.

Nach Auffassung der Richter handelt es sich dabei um reine Vorbereitungshandlungen. Diese fielen nicht unter das so genannte Wettbewerbsverbot, wonach ein Arbeitnehmer seinem Chef keine Konkurrenz machen darf.