Kosten-Nutzen-Analyse als Entscheidungshilfe:

Mit Stufenkonzept zum optimalen EDV-System

20.05.1977

Teil II

KÖLN (ee) - Der zweite Teil der von der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) in Köln ausgearbeiteten Kosten-Nutzen-Analyse zur Auswahl von ADV-Systemen beschreibt Verfahren zur Zielgewichtung und Meßmethoden, um die System-Leistungsfähigkeit zu determinieren. (Teil I erschien in der CW Nr. 20, vom 13. Mai 1977.)

Zielgewichte

Zweck der Gewichtung ist es, bei der Zusammenfassung der Urteile die unterschiedliche Bedeutung der Teilziele für das Gesamtziel zu berücksichtigen. Als Verfahrenstechnik hat sich die Methode des sukzessiven Vergleichs bewährt. Die Bedeutungsverhältnisse zwischen den Teilzielen in bezug auf das übergeordnete Ziel können durch Brüche, durch Prozentsätze und ähnlich dargestellt werden (siehe Grafik).

Bewertung der Zielerreichungsgrade

Mit der Bewertung wird verarbeitet, welcher "Nutzen" den ermittelten Zielerreichungsgraden der einzelnen Teilziele beigemessen wird. Im Prinzip gibt es drei Arten, das Maß der Zielerreichung zu bewerten:

a) Klassifizierung der Zielerreichungsgrade in z. B. gute, befriedigende, schlechte Ergebnisse (sog. nominale Skalierung);

b) Bildung einer Rangfolge zwischen den alternativen Maßnahmen nach der Güte des jeweiligen Zielerreichungsgrades (z. B. Maßnahme X erfüllt ein Teilziel am besten, Y am zweitbesten etc.), (sog. ordinale Skalierung);

c) Vergabe von Nutzenpunkten (kardinale Skalierung).

Die letztgenannte Möglichkeit hat unter den drei Verfahren die größte Bedeutung erlangt.

Für die Bestimmung des Grades der Zielerreichung ist eine Skaleneinteilung mit 5 Graden ausreichend.

Dabei bedeutet:

____________________________________________________________

Nutzenpunkte Güte des Zielerreichungsgrades

____________________________________________________________

0 = völlig unzureichend (< 20%)

1 = Lösung mit erheblichen Mängeln (< 40%)

3 = durchschnittliches Ergebnis (< 60%)

4 = optimale Lösung (> 80%)

____________________________________________________________

Die Festlegung des Mindest- und des Höchstniveaus stellt eines der Hauptprobleme des Bewertungsvorgangs dar. Wenn zu erwarten ist, daß die Zielerreichungsgrade bei den einzelnen Alternativangeboten sich nicht stark unterscheiden, sollten Höchst- und Mindestniveau nicht extrem weit auseinander liegen. Wenn ein Zielerreichungsgrad von mehreren Urteilspersonen bewertet werden soll, ist es nötig, einen einheitlichen Benotungsschlüssel zu entwickeln.

Wahl des Meßverfahrens

(1) Die Meßskala soll mit der Formulierung des betreffenden Teilziels (Zielkriteriums) übereinstimmen.

(2) Es sollte eine möglichst präzise Messung des unterschiedlichen Nutzens der einzelnen Maßnahmen möglich sein (kardinale Skalierung).

(3) Es ist diejenige Methode zu bevorzugen, die den Meßvorgang von subjektiven Werturteilen weitgehend freihält.

(4) Der Aufwand des Meßverfahrens muß in angemessener Relation zu der erforderlichen Aussagegenauigkeit stehen.

Mixkennzahlen

Das Verfahren der Mixe besteht darin, daß die Ausführungszeiten von Maschinenbefehls-Kombinationen gemessen werden, so wie sie in effektiven Anwenderprogrammen vorhanden sind bzw. zu erwarten sind. Für technisch-wissenschaftliche Problemstellungen (Gibson-Mixe und Gamm-Mix) und für kommerzielle Problemstellungen (Mix I, KGSt-Mix 1, KGSt-Mix 2, Simplex-Mixe).

Kernel-Verfahren

Bei diesem Verfahren werden nicht mehr die einzelnen Befehlsausführungszeiten, sondern die Ausführungszeiten von speziell zum Zwecke des Anlagenvergleichs geschriebenen Programmen gemessen.

Benchmarks

Im Benchmark-Verfahren wird die Leistungsfähigkeit der zu untersuchenden ADV-Anlage dadurch bestimmt daß die Durchführungszeit für ein ausgewähltes Job-Profil gemessen wird.

Simulation

Bei diesem Verfahren werden für die anstehenden Datenverarbeitungsaufgaben Modelle entwickelt, die an den zu bewertenden Anlagenleistungsprofilen getestet werden.

Quantitative Meßergebnisse über das Systemverhalten von ADV-Anlagen lassen sich gewinnen durch:

Messung durch systemnahe Software: Hierbei erfolgt die Messung des Systemverhaltens durch besondere - betriebssystemnahe - Programme (Account-Programme, Software-Monitore).

Test- und Meßverfahren

Messung durch Hardware-Monitore: Bei diesem Meßverfahren werden die Aktivitäten des zu untersuchenden Systems mit Hilfe eines elektronischen Meßgerätes erfaßt und aufgezeichnet.

Nach der Festlegung des Benotungsschlüssels und der Messung der Zielerreichungsgrade wird für jedes Teilziel die Anzahl der zu vergebenden Nutzenpunkte bestimmt.

Für die Vergabe gibt es zwei Verfahren:

a) Schätzmethoden unter Verwendung einer Tabelle;

b) Methoden unter Verwendung einer explizit formulierten Transforfmationsfunktion.

Voraussetzung für die Anwendung des Verfahrens zu b) ist, daß die Kriterien exakt quantifizierbar sind. Prinzipielle Unterschiede zwischen den Methoden gibt es nicht.

Die Verwendung eindeutiger Transformationsfunktionen hat Vorteile:

- Die Bewertung mit Hilfe von Transformationsfunktionen zwingt zu sehr gründlichen Analysen. Damit steigen die Anforderungen an die Urteilspersonen.

- Die intuitiven Werturteile werden weitgehend durch mathematische Verfahren ersetzt. Die Fehlerquote ist damit geringer.

- Die Bewertungen können von Dritten nachvollzogen werden. Es wird eine größere Objektivität des Bewertungsverfahrens erreicht.

- Die Urteile sind wiederholungsstabil.

Das Verfahren hat aber auch Nachteile:

- Der Aufwand bei der Bewertung ist außerordentlich groß.

- Es besteht die Gefahr, daß in diesem Verfahren bei der Auswahl der Zielkriterien die quantitativen Merkmale einseitig bevorzugt werden.

Rangordnung:

Für jede der untersuchten Alternativen wird pro Teilziel durch Multiplikation des Gewichtsfaktors mit der Zahl der vorgegebenen Nutzenpunkte ein Teilnutzwert ermittelt; aus der Addition dieser Teilnutzwerte ergibt sich für jede Alternative der jeweilige Gesamtnutzwert.

Schwierig ist die zusammenfassende Würdigung von Kosten- und Leistungsaspekten.

Die Verknüpfung Kosten- und Nutzenaspekten zu einem Gesamturteil konzentriert sich dann auf die Frage, welche Mehrleistung welchen Mehrpreis rechtfertigt. Sie kann auf methodisch verschiedene Weise vorgenommen werden:

a) Da die Werte der Kostenberechnung objektive Größen darstellen, während die ermittelt Nutzwerte aufgrund von Werturteilen zustande gekommen sind, kann auf eine rechnerische Verknüpfung verzichtet werden. Es wird in diesem Fall in einem argumentativen Prozeß abgewogen, ob die Nutzwertdifferenz den ermittelten zusätzlichen Geldbetrag "wert" ist.

b) Es besteht auch die Möglichkeit, die monetär und nicht monetär bewertbaren Eigenschaften der untersuchten Angebote unter Berücksichtigung verschiedener Präferenzvorstellungen für das Kriterium "Kostengünstigkeit" rechnerisch zu einem Gesamtnutzwert zu verknüpfen, wobei die anzuwendende Regel vorab festzulegen ist.

ba) Quotientenbildung: Bei diesem Verfahren werde die die Leistung beschreibenden Nutzwerte (N) den gesondert ermittelt Gesamtkosten (K) in der Weise gegenübergestellt, daß durch die Berechnung des Quotienten N/K der Nutzwert pro eingesetzter Mark ermittelt wird.

Es ist die Alternative mit dem höchsten Quotienten die beste im Sinne dieser Entcheidungsregel.

bb) Einbeziehung des Kriteriums "Kostengünstiegkeit": Bei diesem Vorgehen wird das Teilzeil "Kostengünstigkeit" wie jede andere Zielsetzung behandelt und entsprechend seiner Bedeutung gewichtet; dadurch können die monetär und die nicht monetär bewertbaren Zielerreichungsgrade zu einem Gesamtnutzwert der einzelnen Alternativen aggregiert werden.