Fazit
Der BGH hat mit seiner Entscheidung verdeutlicht, welche Formalien bei einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zu postalischen Werbezwecken eingehalten werden müssen. Durch die Möglichkeit der Anwendung einer "Opt-Out"-Klausel ist die Gestaltung der Erklärung wesentlich vereinfacht worden. Anders ist die Rechtslage dagegen bei Erteilung einer Einwilligung in elektronische Werbung. Hierbei sind weitergehende Anforderungen zu beachten. (oe)'
Kontakt:
Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter im IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH. Die Autorin Alma Lena Fritz ist Rechtsassessorin- IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de