Formalien einhalten

Mit Kundendaten werben? Was Sie beachten sollten

14.04.2011
Von 


Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Fazit

Der BGH hat mit seiner Entscheidung verdeutlicht, welche Formalien bei einer datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zu postalischen Werbezwecken eingehalten werden müssen. Durch die Möglichkeit der Anwendung einer "Opt-Out"-Klausel ist die Gestaltung der Erklärung wesentlich vereinfacht worden. Anders ist die Rechtslage dagegen bei Erteilung einer Einwilligung in elektronische Werbung. Hierbei sind weitergehende Anforderungen zu beachten. (oe)'

Kontakt:

Der Autor Dr. Sebastian Kraska ist Rechtsanwalt und externer Datenschutzbeauftragter im IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH. Die Autorin Alma Lena Fritz ist Rechtsassessorin- IITR Institut für IT-Recht - Kraska GmbH, Eschenrieder Straße 62c, 82194 Gröbenzell, Tel.: 089 5130392-0, E-Mail: skraska@iitr.de, Internet: www.iitr.de