Unsere Datenverarbeiter sind auf dem besten Wege

Mit Generalanwalt Dr. Gerhard Reischl und Jochen Streil, DV-Verantwortlicher beim Gerichtshof der EG in Luxemburg, sprachen die CW-Redakteure RegineToma und Dieter Eckbauer

22.02.1980

Herr Dr. Reischl, die Computerwerbung sagt, der Rechner liefere Entscheidungshilfen in Form komprimierter lnformationen. Als Generalanwalt ist es Ihre Aufgabe, dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Entscheidungshilfen zu liefern. Nun steht Ihnen seit Anfang 1979 die Rechtsdatenbank "CJUS" für Abfragen zur Verfügung. Machen Sie davon Gebrauch?

Dr. Reischl: Ja, denn es kommt für mich darauf an, für ein bestimmtes Rechtsgebiet, mit dem ich gerade in einem spezifischen Fall zu tun habe, diejenigen Urteile und Entscheidungen aus dem Computer abfragen zu können, die es schon gibt.

-Sind Sie mit dem, was lhnen die Rechtsdatenbank derzeit liefert, zufrieden - sowohl was die Form der Aufbereitung angeht als auch den Inhalt?

Dr. Reischl: Am Anfang ging es nicht so gut, aber heute funktioniert es. Was der Computer jetzt liefert, damit kann man etwas anfangen.

-Früher mußten Sie Akten wälzen. . .

. . . und wie. Nachschauen in den zwanzig und noch mehr Bänden der Rechtsprechung des Gerichtshofs. Gut, mein engster Mitarbeiter ist seit zwanzig Jahren hier, der kennt sich aus, der weiß das alles. Der hat eine Kartei. Aber das ist eine elende Fieselei, aus der Kartei die einzelnen Entscheidungen herauszusuchen. Auf diesem Gebiet könnte uns die Computertechnik die Sache natürlich sehr erleichtern.

In dem "könnte" klingt an, daß Sie noch nicht ganz zufrieden sind mit dem, was CJUS leistet.

So, wie es jetzt läuft, geht's. Aber ich bin vielleicht zu brav, zu konservativ.

Streil: Unser Ehrgeiz liegt nicht darin, nur Listen der Rechtsprechung zu einem bestimmten Gebiet zu erstellen, Listen, die man mit etwas größerem zeitlichen Aufwand auch manuell machen könnte. Wir wollen den Generalanwälten und Richtern des Gerichtshofs der EG darüber hinaus Zugang zu Informationen verschaffen, die manuell mit der Kartei . . .

Dr. Reischl: . . . das ist es ja. Wenn man eine Kartei hat und wenn irgendeine in Frage kommt, dann hilft einem natürlich bis zu einem gewissen Grad das Gedachtnis. Aber ewig leben wir alle nicht. Irgendwann sitzt dann mal einer hier, der das eben nicht mehr im Kopf hat, der das auch nicht mehr weiß, und der sich die Informationen infolgedessen mühselig zusammensuchen muß. Das ist das Entscheidende an der Computertechnik, daß man ausfragen kann. . .

-. . . was vorher in die Datenbank eingegeben wurde.

Dr. Reischl: Ich habe den Eindruck, unsere Datenverarbeiter sind dabei auf dem besten Wege. Ich habe kürzlich Sachen über Währungsausgleichsbeträge aus dem Computer rausgefragt, und ich bin wirklich zufrieden gewesen.

Streil: In einem solchen Fall können wir sehr schnell etwas liefern. Aber der Währungsausgleich ist im Grunde kein Beispiel, auf das wir besonders stolz sein können, weil dieses Gebiet verhältnismäßig einfach ist. Das könnte man auch mit ein paar Stunden Arbeit manuell zusammenstellen . . .

Dr. Reischl: . . . im Gegenteil, Sie müssen es doch unterteilen. Nehmen wir ein anderes, konkreteres Gebiet, nämlich das Wettbewerbsrecht. Da gäbe es verschiedene Gebiete, die man getrennt abfragen können müßte. Und da hapert's noch. Ich muß mir das Wettbewerbsrecht komplett kommen lassen und dann muß ich's mir auseinanderklauben - wir haben drei Artikel in dem Vertrag, die entscheidend sind. Ich würde nicht einmal sagen, man müßte die Artikel abfragen können, das ist nicht entscheidend, sondern auf's Stichwort "Marktbeherrschung" zum Beispiel. Und dann müßte ich alles darüber kriegen .

Streil: Herr Reischl, ich muß Ihnen da widersprechen. Das ist bereits möglich. Sie haben nur von dieser Möglichkeit noch keinen Gebrauch gemacht.

Dr. Reischl: Ich bin bisher immer gewarnt worden, das funktioniere nicht, deshalb habe ich es nicht getan.

-Also klappt die Verständigung in lhrem eigenen Hause nicht?

Streil: Dazu muß ich sagen, daß die Benutzer in der Regel die Assistenten sind. . .

Dr. Reischl: Wir haben ja auch keine Zeit und können uns nicht darum kümmern, die Sachen selbst abzufragen.

Streil: Daß Herr Reischl direkt zu uns kommt, das ist die Ausnahme. Das hängt mit den Arbeitsprozessen zusammen. Es ist eben so, daß die Generalanwälte das Material schon aufbereitet haben wollen.

Daß lhnen, Herr Dr. Reischl, dadurch die Entscheidung in gewisser Weise abgenommen werden könnte, diese Befürchtung haben Sie nicht?

Überhaupt nicht. Ich habe dem Gerichtshof Entscheidungshilfe zu leisten in Form der Schlußanträge. Ich muß dem Gerichtshof auf gut deutsch Rechtsgutachten liefern. Ich muß mich also mit sämtlichen Rechtsfragen auseinandersetzen. Ich fühle mich vom Computer in keinster Weise beeinträchtigt, wenn der mir das Material liefert. Im Gegenteil: Für meine Mitarbeiter, die das vorbereiten müssen, ist der entscheidende Punkt, daß sie wissen, hier gibt es die und die Entscheidung. Und dann hat man die Quellen vor sich liegen, und so wie wir zu arbeiten gewohnt sind, überliest man das husch, husch und sucht sich raus, was man braucht. Ich meine, man darf auch den Computer nicht überfordern, man muß den Computer füttern und man muß dann in der Lage sein, nach bestimmten Stichworten etwas rauszuholen.

Streil: Wir machen Dokumentation und keine Entscheidungsvorbereitung.

Dr. Reischl: Ich werde überhaupt nicht beeinflußt. Das wäre auch völlig unsinnig. Ich kriege eben einen Kurzabdruck der Entscheidung, die der Gerichtshof irgendwann einmal gefällt hat, und wenn ich es genau wissen will, dann kann ich mir die Rechtsquelle aus der Sammlung immer noch raussuchen und genau durchlesen.

Fürchten Sie nicht, nochmal gefragt, abhängig zu werden vom Computer, besser gesagt, von den Informationen, die der Computer liefert?

Wir Juristen sind von Haus aus kritisch, wir glauben im Prinzip überhaupt nichts, sondern wir wollen wissen, was bisher geschehen ist. Dann überlegen wir uns, sollten wir das probieren, den Gerichtshof in eine andere Bahn zu bringen oder nicht. Das liegt dann bei mir.

Streil: In der deutschen Diskussion hat das eine Rolle gespielt. Da gibt es Leute, die sagen, der arme Amtsrichter oder Landrichter wird jetzt überhäuft mit dreihundert Entscheidungen von höheren Gerichten. Und während er früher frei von der Leber weg entschieden hat, liest er jetzt, andere Instanzen haben dieses und jenes gesagt. Ich halte allerdings die Frage so für falsch gestellt.

Dr. Reischl: Ich bin selber Amtsrichter gewesen und weiß sehr genau, wie schwierig es ist, Urteile zu machen. Damals gab es ja noch keine Computer und man mußte sich die entscheidenden Sachen mühselig aus der NJW raussuchen. Man kann nicht ins Blaue hineinentscheiden, frei Schnauze, sondern man muß sich das raussuchen. Infolgedessen kann der Computer, wenn er in der Lage ist, auf der Stelle zu einem bestimmten Artikel der Zivilprozeßordnung oder der Strafprozeßordnung die Entscheidungen zu liefern, eine wertvolle Hilfe für den Richter sein. Der Computer kann das, das hat mir imponiert. Es ist schon sehr wichtig, die entsprechende Information stets parat zu haben. Und sie muß kurz sein, immer nur eine Seite, Auszüge. Das können nur Leute machen, die selber Juristen sind. Füttern kann man den Computer nur als Jurist.

Herr Streil, CJUS einzurichten, hat sicher eine Menge Geld gekostet. Wird denn diese Rechtsdatenbank auch tatsächlich so häufig genutzt, daß man sagen kann, diese Investition hat sich rentiert?

Streil: Ich hätte etwas Bedenken, nur in einer In- und Output-Analyse auszurechnen, die Abfrage kostet soundsoviel. Wir wissen, daß eine Abfrage, wenn man alles umrechnet, sehr teuer kommt. Aber wenn man in einem Bereich wie dem juristischen einen qualitativen Beitrag leistet, um die Arbeit dieser Institution zu verbessern, zu erleichtern, dann ist es wirklich sehr schwer, das in Mark und Pfennig auszurechen. . .

. . . was es wert ist, daß Sie, Herr Dr. Reischl, den Kopf frei haben.

Ja, ich kriege jeden Tag bergeweis die Akten auf den Tisch, und es werden immer mehr; es ist irrsinnig. In diesem Jahr sind wir jetzt schon bei Nummer 60-und dasim Februar. Wenn wir so weitermachen, kommen wir auf über 400. Ich könnte die Arbeit überhaupt nicht machen, wenn ich oder meine Mitarbeiter nicht irgendwann sagen könnten, wir fragen da unten nach. Machen wir uns doch nichts vor, wir alle miteinander werden des Materials, das sich ansammelt, nicht mehr Herr. Das geht nur mit Hilfe der Computertechnik. Nur, dann muß die Computertechnik darauf eingerichtet werden, daß sie auch funktioniert in dieser Richtung.

Also benutzerfreundlich?

Streil: Das ist unser größtes Problem, daß unsere Juristen sehr anspruchsvoll sind. Die Vorstellung, die man in Amerika hat, daß der Jurist neben seinem Schreibtisch noch das Terminal stehen hat, davon sind wir noch sehr weit entfernt.

Die Datenbank CJUS

Wenn die Richter und Generalanwälte des Gerichtshofs der EG nach Präzedenzfällen suchen, steht ihnen seit Anfang 1979 ein neuartiges Hilfsmittel, nämlich eine EDV-Anlage, zur Verfügung. Sie erlaubt es innerhalb von Sekunden die gewünschten Informationen aus der Datenbank CJUS abzurufen. Von dieser Möglichkeit wird reger Gebrauch gemacht Der Computer gibt Auskünfte über die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs rascher als man sie durch Nachschlagen in den Registern der offiziellen Sammlung der Rechtsprechung erhalten könnte; auch kann CJUS manche Fragen beantworten, auf die man in den Registern vergeblich eine Antwort suchen würde. Dies hängt mit der Art der dokumentarischen Aufbereitung der Urteile zusammen: Der volle Text der Urteilsgründe wird in die EDV-Anlage eingegeben, so daß jedes Wort, das der Gerichtshof je gebraucht hat, sekundenschnell mit Angabe der Fundstelle nachgewiesen werden kann. Darüber hinaus werden nach einem detaillierten Analysesystem Stichwörter und Leitsätze, die interpretierten Rechtsvorschriften sowie eine Fülle formeller Angaben, zum Beispiel über die Parteien sowie - im Falle von Vorab-Entscheidungen nach Artikel 177 EWG-Vertrag- über die nationalen Gerichte, auf deren Ersuchen der Gerichtshof tätig geworden ist, erfaßt.

CJUS gehört zu CELEX, dem Dokumentationssystem des europäischen Gemeinschaftsrechts; das die Organe der Gemeinschaft in Erfüllung eines Beschlusses des Ministerrats aus dem Jahre 1974-aufgebaut haben. CELEX umfaßt alle Rechtsquellen der Gemeinschaft, also neben der Rechtsprechung vor allem die Rechtsvorschriften, aber auch wichtige Einzelentscheidungen und Entschließungen des Europäischen Parlaments. Es hat nicht nur zum Ziel, einen Beitrag zum besseren Funktionieren der europäischen Institutionen zu leisten, sondern auch, dem europäischen Bürger einen leichteren Zugang zur Gemein-schaftsrechtsordnung zu ermöglichen.

Kontaktadresse: Gerichtshof der EG, Postfach 1406, Luxemburg, Direktion Bibliothek und Dokumentation, Arbeitsgruppe Rechtsinformatik

Dr. Gerhard Reischl,

Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg, wurde am 17.7.1918 in München geboren. Nach dem zweiten Weltkrieg begann er dort sein Jurastudium und promovierte 1950. Nach dem zweiten Staatsexamen 1951 wurde ihm das Amt eines Gerichtsassessors, später eines Amtsgerichtsrates, im Ministerium übertragen. Nach einer Außendienstzeit als Amtsrichter und einer zweijährigen Tätigkeit in der Dienststelle des bayerischen Bevollmächtingen beim Bund bekleidete Reischl von '57 bis '61 das Amt eines Oberlandesgerichtsrates, bis er als SPD-Abgeordneter nach Bonn berufen wurde. Von 1969 bis '71 erfüllte er die Aufgaben eines parlamentarischen Staatssekretärs bei Finanzminister Alex Möller. Von 1972 bis zum März 1973 arbeitete der gebürtige Bayer im Europäischen Parlament. Im Oktober '73 übernahm er dann schließlich seine jetzige Position.