Mit einem Bein im Knast: Hacker-Paragraf verunsichert IT-Branche

15.05.2008
Von 
Ina Hönicke ist freie Journalistin in München.

Leidtragende sind vor allem die Sicherheitsfirmen

So ganz kann Bernd Hilgenberg, IT-Leiter bei der Fressnapf Tiernahrungs GmbH in Krefeld, die Aufregung nicht verstehen. Schließlich sei jedes Unternehmen in dem Moment aus dem Schneider, in dem es die IT-Security-Überprüfung aus dem Haus gibt. Den Sicherheitsfirmen selbst, so Hilgenberg, mache der Hacker-Paragraf in der Tat das Leben schwer. Sie müssten aufpassen, sich auf einem rechtlich einwandfreien Terrain zu bewegen. Ihn erinnert die Diskussion um die Software-Tools an Werkzeuge, die eventuell auch von Einbrechern eingesetzt werden könnten. Hilgenberg: "Da es aber keinem Unternehmen recht sein kann, wenn der eigene Sicherheitsdienstleister plötzlich den Staatsanwalt im Haus hat, sollte die IT-Branche schon aus reinem Selbstschutz darauf drängen, dass hier eine ausreichende Rechtssicherheit geschaffen wird." Um zu einer Lösung zu kommen, müssten die Vertreter der Behörden allerdings über entsprechendes IT-Verständnis verfügen - und genau das zweifelt Hilgenberg an.

Zu den Sicherheitsfirmen, die mit dem Besuch des Staatsanwalts rechnen müssen, gehört Visukom. "Hacker-Angriff gefällig?" fragt die Bamberger Firma auf ihrer Website. Mit den so genannten Penetrationstests prüfen Visukom-Mitarbeiter die Sicherheit der Netzwerke ihrer Kunden. Das könnte aber nach dem Hacker-Paragrafen strafbar sein. Visukom fürchtet eine Kriminalisierung seiner Dienstleistungen und sieht seine wirtschaftliche Existenz in Frage gestellt.