Institut der Anwaltschaft für Bürotechnik wendet sich gegen Nixdorf:

Mit der 8870 sind Anwälte schlecht bedient

15.03.1985

MÜNCHEN (sch) - Kein Loblied singen will das Institut der Anwaltschaft für Büroorganisation und Bürotechnik auf das Nixdorf-Paradepferd, die MDT-Anlage 8870. Sein Geschäftsführer Harald Schütz gibt in erster Linie zu bedenken, daß dieses System für das Gros der von dem Paderborner Computerbauer stark umworbenen Rechtsanwälte zu groß und die darauf laufende Software "Jupiter" zu unbeholfen sei.

Besonders erbost ist Schütz in diesem Zusammenhang über die im vergangenen Jahr vom Informationszentrum Bürokommunikation der TU Berlin herausgegebene Broschüre "Integrierte Text- und Datenverarbeitungssysteme für Rechtsanwälte und Notare". In dieser Informationsschrift, die insgesamt acht einschlägige Systeme unter die Lupe nimmt, schneide die Nixdorf-Lösung neben dem IBM-System aufgrund einer vom nutzwertanalytischen Standpunkt nicht haltbaren Untersuchungsmethode am besten ab. Der Geschäftsführer kritisiert: "Die Expertise ist schlampig gemacht. Bei der Zusammenstellung der Angaben haben sich die Prüfer hauptsächlich auf Prospektmaterial verlassen und sich dann die Systeme lediglich noch eine halbe Stunde näher angeschaut, wobei auch nur die Textverarbeitungsfunktionen getestet wurden." Nicht vertretbar halten es die Fachleute vom Institut der Anwaltschaft darüber hinaus, daß man hier MDT- und Mikrocomputeranlagen in einen Topf geworfen habe, ohne dies in den aufgeführten Tabellen entsprechend kenntlich gemacht zu haben.

So sei zum Beispiel die vom eigenen Institut entwickelte und auf dem Arbeitsplatzcomputer von Olivetti lauffähige Anwaltssoftware Advodat mit in die Expertise aufgenommen worden. Auch noch erwähnen müsse man in bezug auf dieses Vorgehen, daß die Autoren der Informationsschrift, Professor Dr. Uwe Pape und Diplom-Ingenieur Lutz Kredel, bei dieser Mikro-Lösung auf die Prüfung der Software ganz verzichtet hätten. Dazu Schütz: "Die Stoßrichtung ist klar. Das, was der Anwaltsverein selbst macht, soll diskreditiert werden."

Anwaltsverein wird diskreditiert

Die 8870 nun wird vom Institut der Anwaltschaft für Bürotechnik zunächst einmal deswegen abgelehnt, weil sie sich als typische MDT-Anlage besser für die reine DV als für die Textverarbeitung eigne und für die von Nixdorf angepeilte Zielgruppe zu groß sei. Dazu heißt es in einem Merkblatt der Organisation: "Anwaltliche Software für integrierte Text- und Datenverarbeitung muß für Mikrocomputer entwickelt werden. Die derzeit am Markt dominierenden Anlagen der mittleren Datentechnik sind für kleine Kanzleien eine kaum zu bewältigende Investition." Hinzu komme, daß die Leistungsfähigkeit der Mikrocomputer ständig wachse. Die MDT-Anbieter wie Nixdorf befürchteten, daß der "Markt durch den neuen AT von unten aufgerollt wird". Speziell in dieser Tendenz sieht Schütz auch die Tatsache begründet, daß die Paderborner ihr System mit erheblichen Preisnachlässen an den Mann zu bringen versuchen. Ihm sei von Leuten an der Front zu Ohren gekommen, daß Nixdorf 30 000 bis 40 000 Mark mit dem Preis heruntergeht, nur um die Maschinen loszuwerden. Entsprechende Angaben hätten auch andere Computeranbieter verlauten lassen. Zweiter Kritikpunkt im Zusammenhang mit der 8870 für das Institut der Anwaltschaft für Bürotechnik: Die Behauptung, daß es sich bei der Nixdorf-Lösung um eine integrierte Text- und Datenverarbeitung handelt, ist eine Farce. Zudem sei ein Textautomat in TV-Hinsicht der auf der für die 8870 angebotene Jupiter-Software überlegen. Schütz: "Der Textbereich ist nicht so weit ausgebaut, als daß eine Integration überhaupt möglich wäre. Wenn ich beispielsweise als Anwalt einen Brief an meinen Mandaten schreibe, sollten nach Briefabschluß automatisch alle Buchungen vorgenommen werden, weil es sich ja um eine gebührenpflichtige Maßnahme handelt. Diese Möglichkeit sehe ich in der Nixdorf-Lösung nicht."

Kostenersparnis mit 8870 fragwürdig

Ihm selbst gegenüber habe Nixdorf sogar zugegeben, daß die Textverarbeitung der 8870 zu wünschen übrig ließe und man an einer neuen Lösung mit "einem vernünftigen Wordprozessor" arbeite, die vielleicht sogar auf Unix-Basis laufen soll. Aussagen über die Mankos des eigenen Systems kann auch die Hamburger Unternehmensberaterin für Textverarbeitung, Barbara Jürgensen, bestätigen.

Daß die Paderborner nichtsdestotrotz versuchen, sich diesen Markt unter den Nagel zu reißen, sieht das Anwaltsinstitut mit großer Sorge. Allein die mit Hilfe der umstrittenen Broschüre losgeschlagenen Systeme schätzt Schütz auf 20. Der Anwaltsverein habe sich darum bemüht, die Nixdorfer zu bremsen: "Wir haben mit dem Gedanken gespielt, eine einstweilige Verfügung gegen die Herausgeber der Broschüre zu erlassen. In einem Antwortschreiben auf eine entsprechende Ankündigung habe es jedoch geheißen, das Buch sei vergriffen und von daher könnten einschlägige Schritte unterlassen werden." Schütz weiter: "De facto ist es aber so, daß man das Buch von Kredel und Pape nicht bekommt, es von Nixdorf aber munter weitervertrieben wird."

Auch ein von der COMPUTERWOCHE befragter Anwender hegt den Verdacht, daß die Ergebnisse der TU-Broschüre nicht auf einer sauberen Untersuchungsmethode beruhen: "Ich weiß nicht, inwieweit Nixdorf das selbst in Auftrag gegeben hat. Da wäre ich etwas skeptisch. Diese tolle Auswertung wurde uns bei dem Anwendertreffen ständig vorgehalten."

Die Realität hat bei dieser Kanzlei inzwischen jedoch gezeigt, daß die Software doch nicht so bis ins letzte Detail ausgefeilt ist, wie das in der Informationsschrift der TU behauptet wird. So müsse man mit der Jupiter-Software unverhältnismäßig lange Zeit für die Anlegung einer Inkassoakte und die Bearbeitung eines Stornovorgangs (23 bis 25 Minuten) veranschlagen.

Als Folge der umständlichen und langwierigen Textverarbeitung habe man bisher keine Einsparungen erzielt, sondern es seien im Bereich Schreibarbeit jährlich sogar zusätzliche Kosten in Höhe von 20 000 Mark entstanden.

Von Schwierigkeiten mit der 8870 erfuhr die COMPUTERWOCHE noch in zwei weiteren Anwendungsfällen. Eine Kanzlei äußerte zunächst ziemlich unmißverständlich Kritik an dem System, wollte dann aber auf konkrete Fragen doch lieber nicht antworten, da "man sich zur Zeit noch in der Pilotphase befindet". Ein weiterer Anwender soll sich bereits von der 8870 getrennt haben.

Nixdorf selbst ist nun davon überzeugt, daß die betroffenen Rechtsanwälte ihre Unzufriedenheit selbst verschulden. Im Zuge der Systeminstallation würde jedem Anwender eine umfassende Schulung angeboten. Dabei ergebe sich die Gelegenheit, über auftretende Probleme zu sprechen. Im Hinblick auf den erstgenannten Fall meint Norbert Kelle Leiter des Vertriebszentrums für Rechtsanwälte und Notare bei Nixdorf: "Ich wäre froh über jeden Hinweis, über jedes Wort, aber es liegt absolut nichts vor." Man habe nicht nur mit den Rechtsanwälten, sondern auch mit den Gehilfinnen gesprochen. Doch diese hätten ebenfalls in keinem einzigen Punkt Kritik angemeldet.

Den Vorwurf, daß das System für Kanzleien mit drei bis vier Beschäftigten zu groß sei, will Kelle auch nicht gelten lassen. Bisher hätte Nixdorf 90 Systeme installiert, wobei über 40 Prozent Zweiersozietäten seien. Er weist in diesem Zusammenhang auch auf den hohen Anteil von Referenzkunden hin. Die Unternehmensberaterin Barbara Jürgensen glaubt in diesem Zusammenhang an ein eher geschöntes Bild: "Wenn der Anbieter den Anwender fragt, ob er mit der Anlage zufrieden sei, dann sagt der automatisch ja, weil er ja gar nicht nein sagen darf. Das ist doch der übliche Verkäufertrick."