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Mit Arbeit am Privat-PC Steuern sparen

22.01.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Seit Dezember vergangenen Jahre können die Kosten für einen privat angeschafften PC, der dann auch beruflich genutzt wird, teilweise von der Steuer abgesetzt werden. Darauf wies das Finanzministerium Baden-Württemberg hin.

Nach alter Rechtsprechung wurden die Aufwendungen für den PC nur dann als Werbungskosten anerkannt, wenn eine private Nutzung so gut wie ausgeschlossen war. Werde jedoch nun beispielsweise ein gewisser beruflicher Anteil nachgewiesen oder glaubhaft gemacht, so kann der Anwender diesen Anteil der Anschaffungskosten im Wege der Abschreibung künftig als Werbungskosten ansetzen.

Laut "Financial Times Deutschland" soll diese Lösung den "immer mehr an Bedeutung gewinnenden Einsatz moderner Kommunikationstechnologien" unterstützen.