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Missklänge bei Klingeltonwerbung

20.06.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Durch die Reihe durchgefallen sind 53 Fernsehwerbespots für Handy-Klingeltöne, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei einer Stichprobe überprüft hat. Wie die "Financial Times Deutschland" berichtet, hatte die Kommission an einem zufällig ausgewählten Tag im März die ausgestrahlten Spots genau angesehen - und dabei keinen einzigen gefunden, der den Regeln entsprach.

Laut Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind Werbespots dann unzulässig, wenn diese direkte Kaufappelle an Kinder oder Jugendliche enthalten, die deren Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit ausnutzen. Werden die Zuseher gar offen zum Kauf eines Klingeltons aufgefordert, handelt es sich nicht um klassische Werbung, sondern um Teleshopping, für das noch strengere Regeln des Jugendschutzes gelten.

Als großes Manko bewertete die Kommission die Tatsache, dass in der Regel nicht einzelne Töne, sondern Abonnements angeboten werden, die die Kunden per SMS bestellen können. Der Haken: "Die TV-Spots sind viel zu kurz, um alle Vertragsbedingungen zu erfassen", zitiert die FTD Verbraucherschützerin Anke Kirchner. In Folge werde den Jugendlichen oft nicht klar, worauf sie sich einlassen. "Bei drei Abos können 25 Euro Taschengeld im Monat fast schon weg sein."

Mit zwielichtigem Verkaufsgebaren schädigen Anbieter dem ohnehin bereits angeschlagenen Image eines Marktes, der nach Schätzungen von Deloitte bereits ein weltweites Volumen von zwei Milliarden Dollar erreicht hat. Insbesondere für die Musikbranche wird das Geschäft mit den Tönen immer wichtiger, um Umsatzausfälle aus dem CD-Verkauf zu kompensieren.

Im Monat Mai eroberte bereits der in Deutschland produzierte Hit "Crazy Frog" als erster Klingelton überhaupt die Spitze der britischen Single-Charts. Binnen einer Woche fand die Single in der Heimat der Beatles 150.000 Käufer - der neue Song der Band Coldplay lag dahinter auf Platz zwei. (mb)