Datenschutz im medizinischen Bereich:

Mißbrauch ist gang und gäbe

05.10.1984

BERN (sg) - Der Datenschutz im Medizinalbereich muß verstärkt werden. Dies ist das Ergebnis eines Berichts, der kürzlich von einer vom Bund eingesetzten Expertengruppe der Öffentlichkeit vorgelegt wurde.

Die mißbräuchliche Verwendung von "heiklen medizinischen Daten" sei heute, 90 der Bericht, durchaus üblich. Die Expertengruppe, bestehend aus Vertretern der Bundesverwaltung, Politikern, Ärzten und Vertretern des Versicherungswesens, orientiert sich mit ihren Vorschlägen zum Schutz medizinischer Daten an dem derzeit noch in der Diskussion stehenden Datenschutzgesetz. Ihr Hauptanliegen besteht darin, auch Angehörige neuer Medizinalberufe wie Psychologen, Chiropraktiker oder Physiotherapeuten an das für Ärtze bestehende Berufsgeheimnis zu binden. Das gleiche soll für das administrative Personal eines Krankenhauses sowie jene Personen gelten die im Auftrag von Medizinalpersonen Daten bearbeiten.

Darüber hinaus fordern die Experten, daß die bisher eher pauschal abgefaßten Ermächtigungen oder Verpflichtungen zur Bekanntgabe von Daten an öffentliche Stellen exakt gesetzlich geregelt werden.