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Ministerium mahnt Handyanbieter zu Erstattung strittiger Gebühren

14.10.2005

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Verbraucherministerium hat die Rückerstattung strittiger Gebühren für Internetdienste durch die Mobilfunkanbieter T-Mobile und 02 begrüßt und andere Firmen ebenfalls dazu aufgerufen. "Diesem Beispiel sollten die anderen Mobilfunkunternehmen folgen, die dieses Geschäftsmodell zunächst ebenfalls praktiziert hatten", sagte Verbraucherstaatssekretär Alexander Müller am Donnerstag in Berlin. Für alle Anbieter dieser Seiten sei Schadenersatz die logische Konsequenz aus der Sperrung der Handy-Abonnements.

Die KPN-Tochter E-Plus hatte bereits zugesagt, Kunden bei der Rückforderung des Geldes zu unterstützen. Dabei geht es um Internetseiten, auf denen Mobilfunkkunden Abonnements über die Angabe ihrer Handy-Nummer wählen konnten. Die Kunden bekamen Rechnungen über Internetleistungen, zum Teil aber nur wenig oder überhaupt keinen Gegenwert. Das ARD- Wirtschaftsmagazin "Plusminus" hatte als Beispiel auf das Internetangebot hausaufgaben.de verwiesen. Kinder und Jugendliche seien davon ausgegangen, Unterstützung bei Hausaufgaben zu erhalten. Dafür seien ihnen täglich 9,98 Euro in Rechnung gestellt worden. (dpa/tc)