Kartellkonferenz in Berlin

Minister Müller: Web nicht durch Bürokratie bremsen

01.06.2001
MÜNCHEN (CW) - Nach Ansicht von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller darf die Internet-Dynamik nicht durch Bürokratie gebremst werden. Die Entwicklung des Wettbewerbs müsse zwar beobachtet werden - speziell im B-to-B-Bereich. An die Einführung neuer Kartellgesetze denkt Müller aber vorerst nicht.

Die zehnte internationale Kartellkonferenz in Berlin stand in diesem Jahr unter dem Motto "Wettbewerb in der New Economy - das Internet als Motor des Wandels". Nach Ansicht von Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos), der die Eröffnungsrede hielt, ist die Bundesrepublik im internationalen Innovationswettbewerb "hervorragend positioniert". Der deutsche Markt für Informations - und Kommunikationstechnik (IKT) sei mit einem Volumen von 238 Milliarden Mark und einem Anteil von sieben Prozent der drittgrößte Markt - nach den USA (35 Prozent) und Japan (elf Prozent). Im vergangenen Jahr seien in der hiesigen IKT-Branche 794 000 Erwerbstätige beschäftigt gewesen.

Im E-Commerce stelle Deutschland mit über neun Milliarden Dollar den nach den USA weltweit zweitgrößten und in Europa den größten Markt dar - vor Großbritannien mit einem Marktvolumen von knapp acht Milliarden und Frankreich mit rund 3,5 Milliarden Dollar. Vor allem Internet-Marktplätze bieten nach den Worten Müllers ein "bisher kaum ausgeschöpftes Potenzial" für den Business-to-Businness (B-to-B-)Bereich.

Allerdings berge die Fülle zeitnaher Informationen über Markttransaktionen die "Gefahr abgestimmten Verhaltens" - speziell bei homogenen Massengütern, bei denen es ausschließlich um den Preis gehe. Auch durch Beschränkungen des Zugangs zu den virtuellen Plattformen und Nachfragebündelung drohten Wettbewerbsverzerrungen. Speziell bei der Beschaffung direkter Vorprodukte könne die geballte Einkaufsmacht problematisch werden.

Der Wirtschaftsminister fordert daher einen "offenen und diskriminierungsfreien Zugang" zu den Online-Marktplätzen und eine Begrenzung der Möglichkeiten zur Nachfragebündelung. Entsprechende Maßnahmen sollten bereits bei der Ausgestaltung der Plattformen ergriffen werden. Neue Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs hält Müller dagegen nicht für notwendig: In der derzeitigen Experimentier- und Expansionsphase sei es sinnvoller, E-Marktplätze "mit wettbewerbspolitischer Aufmerksamkeit zu begleiten, aber vorerst mit gesetzgeberischer Zurückhaltung".