Neue Normen:

Minimale Größe für Bildschirmzeichen festgelegt

03.04.1978

Im Monat März 1978 wurden vom formenausschuß Informationsverarbeitung (FNl) im DIN die folgenden Norm-Entwürfe veröffentlicht, die bei der Beuth Verlag GmbH in 1000 Berlin 30 und 5000 Köln 1 erhältlich sind.

Auf dem Gebiet der Bildschirmarbeitsplätze erschien der Norm-Entwurf

DIN 66 234 Teil 1

"Kennwerte für die Anpassung von Bildschirmarbeitsplätzen an den Menschen; Geometrische Gestaltung der Schriftzeichen"

mit einer Einspruchsfrist ebenfalls bis 30. Juni 1978.

Diese Norm gilt für den Einsatz von Bildschirmgeräten an Einzelarbeitsplätzen in hellen Arbeitsräumen wie in Rechenzentren, Warten, Leitständen, Büros und Schulen. Sie ist anzuwenden für Bildschirmarbeitsplätze bei kombinierter beobachtender und schreibender Tätigkeit des Bedieners. Sie gibt die Mindestanforderungen für die geometrische Gestaltung von Zeichen auf Bildschirmen an. Auf die Normung einer Schrift wurde wegen der sehr verschiedenen Verfahren der Schrifterzeugung bewußt verzichtet. Die minimale Schriftgröße wurde so festgelegt, daß auch bei schlechtem Kontrast Personen mit schwächerer Sehschärfe die Zeichen noch ohne Schwierigkeiten lesen können.

Zweck dieser Festlegung ist es, einheitliche Grundlagen für die geometrische Gestaltung von alphanumerischen Zeichen und Sonderzeichen für Bildschirmgeräte zu schaffen und Hinweise für die Anwendung zu geben mit dem Ziel, das Zusammenwirken zwischen Mensch und Bildschirmgeräten zu verbessern.