Mindestanforderungen an Meß- und Analysefunktionen in Betriebssystemen

14.01.1977

KÖLN - Systemnachrichten können vor allem in Verbindung mit Job Accounting Facilities leicht für die DV-Steuerung genutzt werden. Bei einem BIFOA-Seminar in Köln formulierte Dipl.-Inf. Robert Senger (Krupp Gemeinschaftsbetriebe) folgende Mindestanforderungen, die an Meß- und Analysefunktionen von Betriebssystemen zu stellen sind:

1. Meß- und Analysefunktionen sollten

-zu beliebigen Zeitpunkten durch den Operator ein- bzw. ausgeschaltet werden

-auch die Überwachung von Systemtasks gestatten

-sowohl Job-bezogene als auch Komponenten-bezogene Ergebnisse liefern

2. Folgende Meßgrößen sollten, bezogen auf vom Benutzer anzugebende Zeitintervalle, jederzeit abrufbar sein:

-CPU-Benutzung pro Job

-Warten auf CPU pro Job

-Kanal/Geräte-Benutzung pro Job

-Warten auf I/O pro Job

-Pages in/Pages out

-Status von Hardware und Softwarekomponenten (Idle, Waiting, Active)

-Genaue Übersicht über Hauptspeicherbelegung

3. Die genannten Größen sollten für Analysezwecke auch über längere Zeiträume erfaßt werden können.