In-App-Käufe als Kostenfalle

Minderjährige „verspielt“ 1.400 Euro im Google Play Store

02.08.2019
Von 
Denise Bergert ist Fotografin und IT-Journalistin aus Chemnitz.
Eine Minderjährige aus Osnabrück hat über ihr Smartphone in diversten Online-Games 1.400 Euro „verspielt“.
In-App-Käufe können für Kinder schnell zur Kostenfalle werden.
In-App-Käufe können für Kinder schnell zur Kostenfalle werden.
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Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat über ihre Website in der Rubrik „Fall des Monats“ ein besonders schockierendes Kostenfallen-Beispiel aus Osnabrück vorgestellt. Dabei erhielt ein Verbraucher eine Mobilfunkrechnung mit Drittanbieterforderungen von Google in Höhe von 1.431,84 Euro. Wie sich herausstellte, war die minderjährige Tochter für die stattliche Rechnung verantwortlich. Sie durfte das Handy für Online-Spiele nutzen. Damit sie nicht in eine Kostenfalle tappt, hatten die Eltern ihr Guthaben über eine Google Play Karte geschenkt und diese auf ihr Google-Konto aufgeladen. Als das Guthaben aufgebraucht war, konnte die Tochter jedoch auch weiterhin In-App-Käufe tätigen. Der Grund: Bei aufgebrauchtem Guthaben war als zusätzliche Zahlungsweise die Zahlung per Mobilfunkrechnung hinterlegt.

Die Eltern blieben laut der Verbraucherzentrale Niedersachsen jedoch nicht auf der überhöhten Handy-Rechnung sitzen. „Wenn Minderjährige ohne Genehmigung der Eltern In-App-Käufe durchführen, sind die Chancen gut, sich erfolgreich gegen die Forderungen zu wehren“, erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Da die Eltern selbst nicht aktiv einen Vertrag mit dem Spieleanbieter abgeschlossen hatten, konnten sie auch nicht für alle auf dem Smartphone ausgeführten Handlungen verantwortlich gemacht werden. Im vorliegenden Fall hat Google einen Großteil der Forderungen – insgesamt 1.389,90 Euro – erlassen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt Eltern, bei allen Mobilgeräten, die auch von Minderjährigen genutzt werden, eine Passwortsperre für jeden Kauf einzurichten. Beim Mobilfunkanbieter kann außerdem kostenlos eine Drittanbietersperre eingerichtet werden. Diese verhindert, dass Drittanbieter-Dienste ihre Leistungen über die Mobilfunknummer abrechnen können.

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(PC-Welt)