Public-ICT - E-Government

7 Beispiele vom Rechnungshof

Millionen bei IT-Projekten verbrannt

26.11.2012
Von Johannes Klostermeier

Der Bundesrechnungshof erwartet nun, „dass das Bundeswirtschaftsministerium den weiteren Projektverlauf sorgfältig plant. Auf dieser Basis muss es dann prüfen, ob und wie es das Projekt mit einem vertretbaren Ergebnis abschließen kann. Falls das Projekt unter den geänderten Rahmenbedingungen nicht mehr wirtschaftlich durchzuführen ist, muss es dieses abbrechen", heißt es im Bericht.

3. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellt Mängel bei IT-Inventarisierung nicht ab

Oft werden Empfehlungen der Prüfer zum Geldsparen auch einfach nicht umgesetzt.
Oft werden Empfehlungen der Prüfer zum Geldsparen auch einfach nicht umgesetzt.
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Entgegen der eigenen Zusage hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle seit sieben Jahren die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Inventarisierung von IT-Geräten nicht umgesetzt. Damit kann es weiterhin seine IT nicht vollständig und revisionssicher nachweisen. Das Bundeswirtschaftsministerium habe nicht dafür gesorgt, dass das Bundesamt seine Zusage einhält.

Der Bundesrechnungshof hatte im Jahr 2005 festgestellt, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bundesamt) seine IT nur lückenhaft nachweisen konnte. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesamt hatten dann dem Bundesrechnungshof zugesagt, die Mängel abzustellen. Als der Bundesrechnungshof mit Unterstützung des Prüfungsamtes des Bundes Koblenz im Jahr 2011 erneut die IT des Bundesamtes prüfte, stellte er fest, dass der IT-Bestandsnachweis immer noch unzureichend war.

Eine Inventarnummer, die die Geräte identifizieren könnte, fehlte oft. Standorte von Geräten waren nicht korrekt angegeben. Der Standort von Hunderten von Geräten konnte nur durch aufwendige Recherchen ermittelt werden. Der Bundesrechnungshof hat kritisiert, dass das Bundesamt diese Mängel bereits seit sieben Jahren nicht abgestellt hat.

Unwirtschaftliche Vorgehensweise

Nunmehr habe das Bundesamt zugesagt, für die Führung eines revisionssicheren Bestandsverzeichnisses nur noch ein vorhandenes System zu nutzen. Der IT-Bestand werde aktualisiert und in das künftige System übernommen. Dazu habe man die Daten des einen Systems ausgedruckt und pflege sie nun manuell in das andere System ein. Der Bundesrechnungshof hält diese Vorgehensweise für unwirtschaftlich. Er forderte das Bundeswirtschaftsministerium auf, „mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass das Bundesamt einen wirtschaftlichen Weg wählt, seine IT ordnungsgemäß zu verwalten", steht im Bericht.