Der DV-Bedarf läßt sich auf verschiedene Weise decken

Miete mit Restwertkauf kann besser als Leasing sein

02.11.1990

Während Mieten oder Gebrauchtkauf bei Kraftfahrzeugen schon lange zum Alltag gehören, finden diese Varianten der Bedarfsdeckung nun auch bei Rechnern immer mehr Verbreitung. Der Vertriebsleiter der Leasametric GmbH, München, Klaus Stefan Bauer, zeigt auf, daß es sich dabei um sinnvolle Alternativen zu Kauf und Leasing handeln kann.

Bei Kraftfahrzeugen gehören die verschiedenen Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung schon lange zum Alltag: Kauf, Leasing, Miete oder die Anschaffung eines "Gebrauchten". Abhängig von der speziellen Situation bietet sich jeweils eine dieser Varianten als die beste Lösung an.

Für den eintägigen Geschäftstermin in Paris oder den zweiwöchigen Urlaub in Tunesien wird, man sich zum Beispiel

wohl kaum einen Wagen vor Ort kaufen. Mit Mieten spart man den damit verbundenen administrativen Aufwand vor allem eine Menge Zeit. Bei Firmenfahrzeugen wiederum allgemein gerne zum Leasing gegriffen, da die Kosten gut kalkulierbar sind und als feste Betriebsausgaben sofort steuerlich in Ansatz gebracht, werden können. Bei begrenztem Budget und fehlenden Steuerentlastungsmöglichkeiten kann der Kauf eines Gebrauchtahrzeuges eventuell der einzig gangbare Weg sein .

Was wie oben beschrieben bei Autos absolut üblich ist, kann auch auf den Bereich der elektronischen Systeme, das heißt auf Rechner aller Größenordnungen übertragen werden. Dabei nimmt das Leasing speziell bei Großanlagen neben dem traditionellen Kauf schon einen relativ festen Platz ein. Weniger bekannt, aber mit stark steigender Tendenz, präsentieren sich die Varianten Miete, Miete mit Restwertkatif sowie die Anfschaffung von gebrauchten Anlagen im Bereich der PCs und vor allem der Workstations.

Handelt es sich um Kurzzeitbedarf, ist Mieten eine konkurrenzlose Möglichkeit der Bedarfsdeckung. Typische Fälle sind zum Beispiel Messen und Schulungen, aber auch Situationen, in denen ein Projekt beschleunigt fertiggestellt werden muß und dazu für einen absehbaren Zeitraum zusätzliche Maschinen notwendig sind. Oft handelt es sich auch um reinen "Einmalbedarf". Eine bestimmte Software soll getestet oder demonstriert werden, wobei anschließend kein absehbarer Bedarf mehr besteht. Auch die Überbrückung von Ausfall- oder Lieferzeiten kann mit Mietgeräten problemlos erfolgen. Ebenso geeignet ist Mieten als Möglichkeit, eine Kaufentscheidung herbeizuführen oder zu untermauern. Die in Frage kommenden Einlagen werden für eine bestimmte Zeit gemietet und die Eignung im Einsatz vor Ort festgestellt.

Generell ist Mieten immer dann die richtige Alternative, wenn es sich um einmaliges oder sporadischen Bedarf handelt, beziehungsweise die jährliche Nutzungsdauer unter zirka 60 Prozent liegt.

Wird ein System über einen längeren Zeitraum gebraucht und ist der Ausnutzungsgrad höher als zirka 60 Prozent, ist Mieten nur noch bedingt sinnvoll. Die Palette der Möglichkeiten zum Erwerb bietet dann folgende Varianten: Kauf, Leasing, Miete mit Restwertkauf und Kauf einer gebrauchten Anlage.

Für welche Alternative man sich entscheidet, hängt wieder von mehreren Faktoren ab. Miete mit Restwertkauf und Gebrauchtkauf bieten dabei in bestimmten Situationen erhebliche Vorteile gegenüber den klassischen Wegen Kauf und Leasing.

Alternative 1 - Mieten mit Restwertkauf

Bei Miete mit Restwertkauf wird die Anlage typischerweise für 12 oder 24 Monate vermietet und kann anschließend für einen bereits zu Beginn definierten Restwert übernommen werden. Der Restwert liegt üblicherweise bei zirka 10 bis 20 Prozent des Listenpreises.

Augenfälligster Vorteil dieses Weges ist die Schonung des Investitionsbudgets. Weder muß der gesamte Kaufpreis bereitgestellt werden noch die entsprechenden Finanzierungsmittel. Auch die Zeit und der Aufwand für Genehmigungsverfahren entfallen. Oft ist dies der einzige Weg, bei bereits ausgeschöpften oder anderweitig verplanten Budgets doch noch an das gewünschte System zu gelangen. Hinzu kommt die steuerliche Seite der Miete mit Restwertkauf. Mietzahlungen können als feste Betriebskosten sofort gewinnmindernd in Ansatz gebracht werden, wodurch sich unter Umständen erhebliche Steuervorteile erzielen lassen. Da das Gerät bis zum Ablauf der Mietzeit nicht in den Büchern des Mieters aktiviert wird und anschließend nur zum entsprechenden Restwert, ergeben sich zusätzliche Einsparungen im Bereich der Gewerbe- und Vermögenssteuer. Auch die Kosten für Wartung und Reparatur, die nach Ablauf der Garantiezeit in einer Größenordnung von zwölf Prozent der Anschaffungskosten im Jahr liegen, entfallen

für die Dauer der Mietzeit. Sie werden in dieser Zeit wie bei Miete üblich vom Vermieter getragen. In den letzten beiden Punkten ist Miete mit Restwertkauf zum Beispiel dem Leasing überlegen. Und noch ein gravierender Vorteil spricht für die Miete mit Restwertkauf. Während das Leasing von Rechnern aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten gebunden ist und eine vorzeitige Vertragsauflösung mit finanziellem Ausgleich nicht möglich ist, kann ein MMR-Vertrag jederzeit beendet werden. Dies ist nach einem Monat ebenso möglich wie nach 24. Auch eine Verpflichtung zur Übernahme des Gerätes zum Restwert besteht nicht. Diese Flexibilität bedeutet einen Investitionsschutz, da man zu jedem Zeitpunkt auf unvorhergesehene Einflüsse reagieren kann.

Alternative 2 - Gebrauchtanlagenkauf

Systeme mit einer Laufzeit von einem, zwei oder drei Jahren sind bei guter Wartung und Pflege ebenso funktionstüchtig und zuverlässig wie Neugeräte. Durch die teilweise rasante technische Weiterentwicklung speziell im PC- oder Workstationbereich ergeben sich hohe Wertverluste bei technisch immer noch attraktiven Anlagen. Wenn es also nicht unbedingt das Neueste sein muß, kann man sich mit einem deutlich geringeren Investitionsvolumen eine hervorragende Ausstattung zulegen. Ein Fall für die Unternehmen, die bei begrenzten Mitteln und eventuell (noch) nicht vorhandenen Steuersparmöglichkeiten trotzdem anschaffen müssen.