Im Kartellprozess gegen den Softwareriesen

Microsofts Angebot ging Klägern nicht weit genug

31.03.2000
MÜNCHEN (CW/IDG) - Im Washingtoner Antitrust-Verfahren mehrten sich vergangene Woche die Anzeichen für eine außergerichtliche Einigung. Doch der von Microsoft eingereichte Vergleichsvorschlag ging den Klägern nicht weit genug. Die EU-Kommission prüft unterdessen den geplanten Einstieg des Softwarekonzerns beim britischen Kabelnetzbetreiber Telewest.

Der Druck auf den größten Softwarehersteller der Welt wächst. US-Presseberichten zufolge drohte der zuständige Bezirksrichter Thomas Jackson mit einer Urteilsverkündung am Dienstag, den 28. März, sollten in den außergerichtlichen Verhandlungen nicht bald Fortschritte erzielt werden (die CW berichtet online im COMPUTERWOCHE Infonet über den aktuellen Stand). In den Vermittlungsgesprächen unter der Leitung des US-Berufungsrichters Richard Posner hatten sich die Positionen der Prozessparteien in der Folge angenähert.

Um einer drohenden Zerschlagung zu entgehen, erklärte sich Microsoft offenbar bereit, den Klägern in einigen zentralen Punkten entgegenzukommen. Nach den bis Redaktionsschluss vorliegenden Informationen wollte Microsoft weitreichende Restriktionen seines Geschäftsgebarens akzeptieren. Im Gegenzug hätten die Kläger - das US-Justizministerium und 19 US-Bundesstaaten - nach bislang unbestätigten Meldungen auf die Forderung nach einer Aufspaltung des Konzerns verzichtet.

Die umstrittensten Punkte in diesem Zusammenhang betreffen unter anderem die uneinheitliche Preisgestaltung für das Windows-Betriebssystem - Microsoft "belohnte" linientreue PC-Hersteller mit günstigen Lizenzen -, die restriktiven Verträge mit Hard- und Softwareanbietern und die Zwangskoppelung des Browsers "Internet Explorer" mit Windows.

Ob sich die Parteien doch noch einig werden, war bis Redaktionsschluss offen. Aus dem Umfeld des Verfahrens war zu hören, die Kläger hätten ein von Microsoft per Fax eingereichtes Vergleichsangebot nach eingehender Prüfung durch Experten als unzureichend bezeichnet. Unklar ist diesen Informationen zufolge insbesondere, wie Microsoft die Einhaltung der (selbst) auferlegten Restriktionen garantieren will. Ein außergerichtlicher Vergleich ist grundsätzlich auch nach einem Urteilsspruch noch möglich. In diesem Fall erhielten beide Seiten zunächst Gelegenheit, Vorschläge zu Art und Umfang der zu verhängenden Sanktionen einzubringen. Diese Prozessphase könnte erneut mehrere Monate dauern.

Im Kampf mit Justizbehörden sieht sich der Softwaregigant unterdessen einer weiteren Bedrohung ausgesetzt. Die geplante Beteiligung am britischen Kabelnetzbetreiber Telewest hat die Aufmerksamkeit der EU-Kommission erweckt. Wettbewerbskommissar Mario Monti erklärte in Brüssel, die Behörde hege Bedenken hinsichtlich einer vollständigen Kontrolle von Telewest durch Microsoft und die AT&T-Tochter Liberty Media. Microsoft plant, 29,7 Prozent der Anteile von Telewest zu übernehmen.