Microsoft wettbewerbswidriges Verhalten vorgeworfen Online-Dienst MSN: Vertrag ist Anwendern ein Dorn im Auge

27.10.1995

MUENCHEN (ade) - Das zuletzt wegen mangelhafter Performance arg unter Beschuss geratene Microsoft Network (MSN) erregt erneut Aergernis: Um den Dienst nutzen zu koennen, muessen Anwender online einer Mitgliedschaftsvereinbarung zustimmen, die sich dem Leser nur schwer erschliesst und von vielen als Zumutung empfunden wird.

Nachdem bereits erste Pioniere dem MSN wegen inakzeptabler Leistungen den Ruecken gekehrt haben, erregen nun diverse Klauseln des ausschliesslich am Bildschirm einsehbaren Vertrags Verdruss. Per Knopfdruck erklaeren die Nutzer sich einverstanden, dass Microsoft Dritten sowohl gruppenbezogene Daten als auch - in eingeschraenktem Ausmass - personenbezogene Informationen zugaenglich macht. Darunter versteht der Anbieter Angaben wie Name, Kreditkartennummer, E- Mail- und persoenliche Adresse, die es Microsoft und dessen Partnern ermoeglichen, Anwender einzeln zu identifizieren.

Waehrend Joerg Grigo, Marketing-Manager fuer MSN in der deutschen Microsoft-Dependance, dieses Vorgehen bestaetigt, hegt Juergen Goebel, auf DV-Angelegenheiten spezialisierter Rechtsanwalt aus Frankfurt am Main, Zweifel an der Rechtmaessigkeit des Vertrags: "Ohne eine vorherige Einwilligung des Betroffenen ist dies nicht zulaessig", formuliert der Jurist. Microsoft muesse Anwender extra darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten an Dritte weitergegeben werden.

Zudem ist laut Goebel der angegebene Gerichtsstand King County, Washington, des in Deutschland gueltigen Vertrags juristisch nicht vertretbar. Zwar sei eine Vereinbarung von Gerichtsstaenden im Geschaeftsleben durchaus ueblich, "das gilt aber nur, wenn beide Vertragspartner Vollkaufleute sind oder es sich um oeffentlich- rechtliche Sondervermoegen oder Koerperschaften des oeffentlichen Rechts handelt", beschreibt der Anwalt die Rechtslage.

Doch bei der Einwahlprozedur machen Anwendern wesentlich trivialere Dinge zu schaffen. So monieren User die fehlende Moeglichkeit, den rund fuenf Seiten umfassenden Vertrag auszudrukken - ein Umstand, den Microsoft-Manager Grigo nicht dementiert. Auch in diesem Fall verstoesst das Unternehmen laut Goebel gegen rechtliche Bestimmungen. Allgemeine Geschaeftsbedingungen muessten auf Papier vorliegen, um Gueltigkeit zu erlangen.

"Wenn man den Vertrag nicht ausdrucken kann, darf die Laenge zwei Bildschirmseiten nicht ueberschreiten", so der Anwalt.

Unterdessen muss sich der Softwareriese nicht nur mit seinen Kunden auseinandersetzen. Wie die "Wirtschaftswoche" berichtet, werfen der OS/2-Anbieter IBM und das Boeblinger Softwarehaus Brokat Informationssysteme, das Anwendungen fuer das Internet entwickelt, Microsoft "wettbewerbswidriges Verhalten" vor.

So stehe deutschen MSN-Anwendern, anders als Microsoft den Eindruck erweckt, bei weitem nicht das gesamte Internet offen. Das WWW beispielsweise ist den MSN-Nutzern noch verschlossen. Ein Grund fuer Stefan Roever, Mitgeschaeftsfuehrer bei Brokat, kein Blatt vor den Mund zu nehmen: "MSN ist schlicht eine Mogelpackung." Auf der Windows-95-Verpackung werde behauptet, MSN biete einen integrierten Zugang zum Internet. Richard Seibt, Geschaeftsfuehrer Software bei der deutschen Niederlassung von Big Blue, haut in dieselbe Kerbe: Der Verbraucher bekomme nicht das, was ihm versprochen wurde. Seibt will gegebenenfalls eine einstweilige Verfuegung und somit einen vorlaeufigen Verkaufsstop von Windows 95 erwirken, schreibt die "Wirtschaftswoche" .

Christian Wedell, Microsoft-Direktor fuer Zentraleuropa, weist die Vorwuerfe weit von sich: "Wir wollen die Kunden nicht irrefuehren." Angesichts des Erfolgs von Windows 95 ueberrasche ihn ein derartiger Angriff nicht.