Microsoft wegen Vista-Werbung vor Gericht

03.03.2008
Vor der offiziellen Freigabe des Betriebssystems wurden leistungsschwache Rechner fälschlicherweise mit dem Etikett Vista-fähig verkauft.

Ein Gericht in Seattle hat einer Sammelklage von Vista-Käufern zugestimmt, die sich von Microsoft getäuscht fühlen. Sie hatten 2006 für Windows XP eingerichtete Computer gekauft, auf denen der Aufkleber "Windows Vista Capable" prangte. Beim Umstieg auf Windows Vista mussten sie dann feststellen, dass ihre Rechner weder über genügend Rechenleistung verfügten noch alle Funktionen wie etwa die "Aero"-Oberfläche des neuen Betriebssystems unterstützten. Außerdem ließen sich die PCs und Notebooks erst nach unzumutbar langer Wartezeit starten.

Die Betroffenen fordern Schadensersatz, weil Microsoft den Slogan auch auf Komplettrechnern angebracht habe, die nur die Variante "Home Basic" von Vista unterstützen. Ihrer Meinung nach impliziert die Kennzeichnung eines Rechners als "Windows Vista Capable" aber, dass alle Varianten von Windows Vista auf dem Gerät lauffähig sind. Microsoft argumentiert hingegen, dass dies nur für Rechner mit dem Label "Premium ready" galt und die Kläger die Slogans nach ihrem Gutdünken auslegen würden.

Doch das Gericht ist anderer Meinung. Es hat der bereits im März 2007 eingereichten Klage jetzt zugestimmt. Microsoft muss sich nun auf unbequeme Fragen einstellen. So waren im Zusammenhang mit der Prüfung der Klage interne E-Mails aufgetaucht, nach denen hochrangige Manager bei Microsoft seit langem um die Hardwareprobleme gewusst hatten. Auch in Unterlagen des Computerbauers Dell ist von Rechnern die Rede, die für Vista nicht entsprechend ausgerüstet waren. (as)