Gebrauchtsoftware

Microsoft sperrt Produkt-Keys von gebrauchten Softwarelizenzen

11.08.2008
Von 
Vice President Software & SaaS Markets PAC Germany
Der Softwarekonzern will härter gegen den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen vorgehen. Nach Hinweisen auf aus Sicht von Microsoft unrechtmäßigen Übertragungen von Nutzungsrechten aus Volumenlizenzverträgen hat das Unternehmen Produkt-Keys gesperrt.

Auffällig gewordene Produktschlüssel hat Microsoft eigenen Angaben zufolge aus dem Verkehr gezogen, da es sich um "urheberrechtswidrige Nutzung gebrauchter Softwarelizenzen" handele. Nach Angaben von Microsoft haben verschiedene Unternehmen zur Aktivierung von Microsoft-Produkten identische Produkt-Keys verwendet. Herausgefunden habe man dies durch Testkäufe sowie durch Angaben von Kunden. Dies sei ein deutlicher Hinweis darauf, dass Nutzungsrechte aus Volumenlizenzverträgen nicht regelkonform, sprich ohne Einwilligung Microsofts, übertragen wurden. Microsoft meint damit den Handel mit gebrauchter Software und beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München. Die Richter hatten Anfang Juli in einem Rechtsstreit zwischen Oracle und dem Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft entschieden, dass die Übertragung von Nutzungsrechten der Genehmigung des Nutzungsrechtsinhabers bedarf (Az. 6 U 2759/07).

Firmen können von Unternehmen wie Usedsoft und anderen gebrauchte Software günstiger als zum Neupreis erwerben. Es handelt sich um Programme, die zuvor andere Firmen gekauft haben, sie nun aber nicht mehr benötigen.

Davon sind die Softwarehersteller wenig begeistert. Eine Reihe von Gerichtsverfahren wurden bereits angestrengt, um festzulegen, was in Sachen Gebrauchtsoftware erlaubt ist und was nicht.

Nach Darstellung von Microsoft erwerben Firmen mit dem Kauf gebrauchter Lizenzen eines Volumenlizenzvertrags kein gültiges Nutzungsrecht, wenn für die Lizenzübertragung keine Zustimmung des Softwarekonzerns vorliegt. "Nutzer sind damit möglicherweise nicht richtig lizenziert", so Microsoft. Unwissenheit schütze nicht vor Strafe, droht der Konzern. "Im Zweifelsfall müssen die Softwarenutzer beweisen, dass sie eine rechtmäßige Lizenz besitzen." Inhaber von gebrauchten Lizenzen müssten belegen können, an wen Microsoft die Lizenz ursprünglich vergeben hat und wie und durch wen sie übertragen worden ist.

Usedsoft und andere Lizenzhändler widersprechen Microsofts Darstellung in Bezug auf das Gerichtsurteil des OLG München. Die Richter hätten hier nur im Fall Oracle gegen Usedsoft entschieden. Dem Lizenzhändler zufolge seien Gerichte in Hamburg der Auffassung, dass der weitere Verkauf eines einmal in Umlauf gebrachten Produkts nicht durch Lizenzbestimmungen der Softwarehersteller eingeschränkt werden darf.

Einen ausführlichen Beitrag zum Thema Gebrauchtlizenzen finden Sie hier.